Aktuelle Fassung: Dezember 2022

Your Privacy Choices

Willkommen bei Samsara. Bitte lesen Sie diese Servicebedingungen sorgfältig durch, da sie Ihre Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen regeln. Der Kunde und Samsara Inc. werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.

1. Begriffsbestimmungen.

1.1 „Konto“ bezeichnet die Konten, die vom Kunden über die gehostete Software erstellt werden, um auf Kundendaten zuzugreifen.

1.2 „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet sämtliche sonstige Unternehmen, die, direkt oder indirekt über ein oder mehrere zwischengeschaltete Unternehmen, den Kunden kontrollieren, vom Kunden kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Kunden stehen.

1.3 „Apps“ bezeichnet die von Samsara über Google Play oder den Apple App Store vertriebene Softwareanwendungen für Smartphones und Tablets.

1.4 „Befugter Nutzer“ bezeichnet das Unternehmen oder die juristische Personen, für die Sie diese Vereinbarung akzeptieren, und seine Verbundenen Unternehmen, die ein oder mehrere Auftragsformular(e) ausfüllen (für jedes dieser Verbundenen Unternehmen nur in Bezug auf die von diesem Unternehmen ausgefüllten Auftragsformulare und solange es ein Verbundenes Unternehmen des Kunden bleibt).

1.5 „Kunde“ oder „Sie“ bezeichnet Unternehmen oder juristische Personen, für die Sie diese Vereinbarung im Namen des Kunden und seiner verbundenen Unternehmen akzeptieren.

1.6 „Kundendaten“ bezeichnet Daten, die durch die Nutzung der Hardware durch den Kunden erfasst werden, Daten, die vom Kunden in die Apps und die gehostete Software eingegeben werden (einschließlich aus oder durch Nicht-Samsara-Produkte), sowie die Analysen, Berichte und Benachrichtigungen, die von den Produkten generiert werden, die diese Daten enthalten. Vorsorglich wird angemerkt, dass Kundendaten keine Samsara-Software umfassen.

1.7 „Dokumentation“ bezeichnet jegliche Produktschulung, technische Dienstleistungen oder Dokumentation, die dem Kunden über die Samara-Website oder auf andere Weise von Samsara zugänglich gemacht werden.

1.8 „Ausrüstung“ bezeichnet das Fahrzeug, die Ausrüstung, den Vermögenswert, das Gebäude, die Struktur oder den Gegenstand, in dem die Hardware installiert ist.

1.9 „Firmware“ bezeichnet die auf der Hardware eingebettete oder anderweitig darauf ausgeführte Software.

1.10 „Hardware“ bezeichnet die Hardwaregeräte von Samsara wie z. B. Gateways, Kameras, Sensoren, Steuerungen, Sichtsysteme und Zubehör, die der Kunde gekauft, zum kostenlosen Test erhalten oder anderweitig über ein Auftragsformular erworben hat.

1.11 „Gehostete Software“ bezeichnet die in der Cloud gehostete Softwareplattform von Samsara, einschließlich der Schnittstelle, auf die online zugegriffen wird.

1.12 „Lizenzablaufdatum“ bezeichnet das spätere Datum von (i) dem ursprünglichen Lizenzbeendigungsdatum, das im jeweiligen Auftragsformular oder in einem anderen Vertrag bestimmt ist, den Sie für den ursprünglichen Kauf von Produkten abgeschlossen haben oder unter dem Produkte Ihnen ursprünglich zur Verfügung gestellt wurden („Anfangslaufzeit“), und, (ii) falls für einen solchen Vertrag zutreffend, dem Enddatum der dann aktiven Verlängerungslaufzeit (wie unten definiert).

1.13 „Bösartiger Code“ bezeichnet Code, Dateien, Skripte, Agenten, Software oder Programme, die dazu bestimmt sind, Schaden anzurichten oder unbefugten Zugriff zu ermöglichen, u. a. Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde.

1.14 „Nicht-Samsara-Produkte“ bezeichnet alle webbasierten, mobilen oder Offline-Anwendungen oder andere Ressourcen, Benutzer, Daten, Systeme, Netzwerke, Produkte, Dienstleistungen, Fahrzeuge, Geräte und Hardware- oder Softwarefunktionen, die vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt werden und die mit den Produkten kompatibel sind und/oder Daten austauschen.

1.15 „Auftragsformular“ bezeichnet das von Samsara ausgestellte und vom Kunden ausgeführte Angebot, das den Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder dazugehöriger Lizenzen vorsieht, oder eine Bestellung oder ein ähnliches Bestelldokument, das vom Kunden an Samsara ausgestellt wird und den Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder Lizenzen dafür vorsieht, wobei der Kunde sicherstellt, dass es sich auf das von Samsara für einen solchen Kauf oder eine solche Beschaffung ausgestellte Angebot bezieht und identische Bedingungen wie dieses enthält. Durch den Abschluss eines Auftragsformulars erklärt sich ein Verbundenes Unternehmen damit einverstanden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein, als wäre er der Kunde.

1.16 „Pre-Launch Angebot bezeichnet alle Samsara-Hardware- und/oder Softwareangebote sowie zugehörige Dokumentation und Zubehör, die Samsara-Kunden im Allgemeinen nicht zur Verfügung stehen und sich möglicherweise in der Forschungs-, Entwicklungs-, Prototyp- und/oder Testphase befinden.

1.17 „Produkte“ bezeichnet die Hardware und die Dienstleistungen. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass Produkte keine Nicht-Samsara-Produkte umfassen.

1.18 „Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet die Schulung, Beratung oder andere professionelle Dienstleistungen, die Samsara dem Kunden (i) als vom Kunden anhand eines Auftragsformulars separat gekauften Postens, (ii) im alleinigen Ermessen von Samsara oder (iii) anderweitig im gemeinsamen Einvernehmen zwischen den Parteien bereitstellt.

1.19 „Erstattung“ bezeichnet einen Betrag, der dem Kunden (oder nach alleinigem Ermessen von Samsara Dritten, die Samsara für die Beschaffung von Produkten durch den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftragsformulars bezahlt haben, einschließlich Wiederverkäufern, Verleihern oder anderen Dritten) gemäß dieser Vereinbarung in Höhe von (i) Gebühren zurückerstattet wird, die Samsara für die verbleibende Zeit in einer anwendbaren Lizenzlaufzeit im Voraus bezahlt werden, anteilig für den Zeitraum zwischen (a) dem Datum der Kündigung und (b) dem Ablaufdatum der Lizenz für das jeweilige Auftragsformular, und (ii) an Samsara gezahlte Gebühren für die Kosten der gekauften Hardware (falls zutreffend). Vorsorglich wird angemerkt, dass eine Rückerstattung lediglich laut den ausdrücklich hierin dargelegten Bestimmungen möglich ist.

1.20 „Samsara-Software“ bezeichnet die Apps, Firmware und gehostete Software und jegliche Verbesserungen, Änderungen, Patches, Updates und Upgrades daran, die Samsara entwickelt oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung bereitstellt, sowie Support-Dienstleistungen.

1.21 „Samsara Softwaresysteme“ bezeichnet die Samsara-Software und alle Netzwerke, Systeme, Produkte, Dienstleistungen oder Daten von Samsara, seinen Providern, Partnern, Kunden oder anderen Dritten, die sich in diese Samsara-Software integrieren oder mit ihr verbinden lassen.

1.22 „Dienstleistungen“ bezeichnet die Samsara-Software und professionelle Dienstleistungen.

1.23 „Support- Dienstleistungen“ bezeichnet die unter www.samsara.com/support beschriebenen Kundensupport-Dienstleistungen und die Dokumentation mit Ausnahme der professionellen Dienstleistungen.

1.24 „Vereinbarung“ bezeichnet diese Servicebedingungen, zusammen mit allen Nachträgen oder Ergänzungen, die diese Servicebedingungen verändern.

2. Annahme der Vereinbarung. Durch das Anklicken eines dafür vorgesehenen Feldes, den Abschluss eines Auftragsformulars oder eines anderen Vertrags, der auf diese Vereinbarung verweist, den Erwerb von Produkten oder den anderweitigen Abschluss eines Auftragsformulars oder anderen Vertrags mit Samara, einem Samsara-Wiederverkäufer oder einem Dritten für den Kauf von Produkten oder unter dem Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, oder durch den anderweitigen Zugriff auf die Produkte und/oder deren Verwendung, stimmen Sie zu, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen oder keine Befugnis haben, die Produkte aufzurufen und/oder zu verwenden, dürfen Sie die Produkte nicht aufrufen oder verwenden. Wenn Sie die Produkte im Auftrag eines Unternehmens (z. B. Ihres Arbeitgebers) oder einer sonstigen juristischen Person aufrufen oder verwenden, die Kunde von uns sind, stimmen Sie im Namen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person dieser Vereinbarung zu und erklären und garantieren, dass Sie die Befugnis haben, dieses Unternehmen oder diese juristische Person an diese Vereinbarung zu binden. Wenn Sie einen separaten Vertrag mit Samsara in Bezug auf den Erwerb von Produkten geschlossen haben oder im Rahmen dessen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, und ein Konflikt zwischen einem solchen separaten Vertrag mit Samsara und dieser Vereinbarung besteht, dann hat der separate Vertrag mit Samsara Vorrang. Verweise auf „Sie“ und „Ihr/e/en“ in dieser Vereinbarung beziehen sich auf jene Unternehmen oder juristische Personen, die Kunden von uns sind. Sie dürfen die Produkte nicht verwenden, wenn Sie in unserem alleinigen Ermessen ein unmittelbarer Konkurrent von uns sind, es sei denn, Sie holen eine vorherige schriftliche Genehmigung ein.

3. Änderung der Vereinbarung oder Dienstleistungen. Samsara kann die Vereinbarung jederzeit nach alleinigem Ermessen ändern. In einem solchen Fall wird Samsara Sie, unsere Kunden, durch die Veröffentlichung der veränderten Servicebedingungen auf unserer Webseite oder über sonstige Kommunikationen informieren. Sie müssen die Vereinbarung bei jeder Änderung durch Samsara erneut prüfen. Denn wenn Sie die Produkte weiter benutzen, nachdem Samara die geänderte Vereinbarung veröffentlicht oder Sie darüber benachrichtigt hat, erklären Sie damit gegenüber Samsara, dass Sie mit der geänderten Vereinbarung einverstanden sind. Sie dürfen die Produkte nicht weiter benutzen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, an die geänderte Vereinbarung gebunden zu sein.

4. Lizenz. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung oder einem anwendbaren Auftragsformular dargelegten Geschäftsbedingungen erteilt Samsara dem Kunden gemäß der Dokumentation ab dem im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Lizenzstartdatum bis zum im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Lizenzablaufdatum oder der vorzeitigen Kündigung dieses Auftragsformulars oder dieser Vereinbarung eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, begrenzte und wiederrufbare Lizenz zur Nutzung der Samsara-Software und zum Zugriff auf diese. Die Support-Dienstleistungen und die SLA für die gehostete Software unter https://www.samsara.com/de/hosted-software-sla sind Bestandteil der erteilten Lizenz und abhängig von einer gültigen Lizenz. Die Firmware-Lizenz für jeden Hardware-Posten setzt voraus, dass der Kunde eine gültige Lizenz für die Samsara-Software kauft und aufrechterhält. Weiterhin wird klargestellt, das die Lizenz für Samsara-Software, die in Verbindung mit einer Hardware-Einheit bereitgestellt wird, nur für die Verwendung mit dieser Hardware-Einheit gültig ist, es sei denn, die Hardware-Einheit wird gemäß dem Abschnitt Rückgabe im Garantiefall unter https://www.samsara.com/support/hardware-warranty/ ersetzt.

5. Lizenzeinschränkungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, folgende Handlungen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Samara durchzuführen oder zu versuchen, diese durchzuführen: (i) die Samsara-Software oder ein individuelles Element innerhalb der Samsara-Software, den Namen von Samsara, ein Handelszeichen, Logos oder sonstige urheberrechtlich geschützte Informationen von Samsara oder das Layout und Design eines beliebigen Teils der Samsara-Software wiederzuverkaufen, mit einem White-Label zu versehen oder zu reproduzieren; (ii) auf nicht öffentliche Bereiche der Samsara-Softwaresysteme zuzugreifen, sie zu manipulieren oder zu verwenden; (iii) sich unbefugten Zugang zu den Samsara-Softwaresystemen zu verschaffen, deren Integrität oder Sicherheit zu manipulieren, zu deaktivieren oder zu stören; (iv) umgesetzte technische Maßnahmen zum Schutz der Samsara-Softwaresysteme oder zur Durchsetzung vertraglicher Grenzen zu meiden, zu umgehen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu umgehen; (v) die Samsara-Software zu übertragen, zu kopieren, zu ändern, zu unterlizenzieren, zu verleasen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig an einen Dritten zu verteilen; (vi) die Samsara-Software vollständig oder teilweise zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln; (vii) sich als eine Person oder ein Unternehmen auszugeben oder eine Zugehörigkeit zu einer Person oder einem Unternehmen falsch darzustellen; (viii) die Samsara-Software für wettbewerbliche Zwecke zu verwenden oder aufzurufen; (ix) Benchmarktests an der Samsara-Software durchzuführen; (x) die Samsara-Software zum Speichern oder Übertragen von bösartigem Code zu verwenden; (xi) die Produkte zu nutzen, um verletzendes, verleumderisches, diffamierendes, belästigendes, bedrohendes oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln/empfangen, hochzuladen/herunterzuladen, zu posten, zu verwenden, zu kopieren oder anderweitig zu produzieren, zu übertragen oder zu verteilen; oder um Material zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln/empfangen, hochzuladen/herunterzuladen, zu posten, zu verwenden, zu kopieren oder anderweitig zu produzieren, zu übertragen oder zu verteilen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt; (xii) gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen oder (xiii) eine andere (physische oder juristische) Person zu autorisieren, zu befugen, aufzufordern oder zu befähigen, die zuvor genannten Handlungen durchzuführen. Samsara hat das Recht, Verstöße gegen diesen Abschnitt sowie Handlungen oder Unterlassungen, die die Samsara-Softwaresysteme beeinträchtigen, zu untersuchen und den Zugriff des Kunden auf die Samsara-Software unmittelbar ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, wenn Samsara den begründeten Verdacht hat oder feststellt, dass der Kunde gegen diesen Abschnitt verstoßen hat. Samsara kann auch Strafverfolgungsbehörden konsultieren und mit diesen zusammenarbeiten, um Nutzer strafrechtlich zu verfolgen, die gegen das Gesetz verstoßen.  6. Hardwareinstallation und Gerätewartung. Der Kunde ist für die Installation der Hardware und die laufende Wartung aller Geräte verantwortlich. Je nach Verwendungszweck des Kunden für die Produkte kann der Kunde eine professionelle Installation der Hardware oder eine laufende professionelle Wartung von Geräten beantragen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die Hardware zu installieren oder eine solche Wartung durchzuführen, oder sollte er unsicher sein, ob er die erforderlichen Fähigkeiten und das benötigte Verständnis besitzt, stimmt der Kunde zu, einen qualifizierten Installateur oder Wartungsfachmann zu konsultieren. Eine unsachgemäße Installation der Hardware oder eine unsachgemäße Wartung der Ausrüstung kann zu einer Beschädigung dieser Ausrüstung oder zu gefährlichen oder lebensbedrohlichen Umständen führen, die Sachschäden, Körperverletzungen und/oder den Tod verursachen können. Der Kunde kann Samsara benachrichtigen, wenn der Kunde nicht die richtigen Hardwarekabel für die Hardwareinstallation bestellt hat. Weitere Informationen zur Kabelaustauschrichtlinie von Samsara finden Sie unter https://www.samsara.com/support/hardware-warranty.

7. Produktupdates.

7.1 Allgemeines. Samsara verbessert die Produkte kontinuierlich und kann gelegentlich (i) die Samsara-Software aktualisieren und Firmware-Updates automatisch auf der Hardware installieren lassen, (ii) die Apps aktualisieren oder (iii) Hardwaregeräte durch neuere Modelle ersetzen. Samsara kann die Produkte im alleinigen Ermessen vollständig oder teilweise jederzeit und ohne Ankündigung ändern oder einstellen. Wenn Samsara die Unterstützung eines Hardwaremodells und der dazugehörigen Software einstellt, die Sie bei Samsara gemäß dieser Vereinbarung vor dem Ablaufdatum der gültigen Lizenz bestellt haben, ohne anzubieten, diese durch eine aktualisierte oder vergleichbare Version oder ein entsprechendes Modell zu ersetzen, können Sie das jeweilige Auftragsformular hinsichtlich der jeweiligen Produkte terminieren und eine Rückerstattung für diese Produkte beantragen. Updates oder Upgrades können Sicherheits- oder Bug-Fixes, Leistungssteigerungen oder neue Funktionen umfassen und mit oder ohne vorherige Mitteilung an den Kunden herausgegeben werden. Der Kunde stimmt hiermit diesen automatischen Updates zu.

7.2 Pre-Launch Angebote.  Gelegentlich kann Samsara im alleinigen Ermessen dem Kunden Pre-Launch-Angebote machen. Sollte sich der Kunde für die Nutzung von Pre-Launch-Angeboten entscheiden, erklärt er sich damit einverstanden, (i) die alleinige Verantwortung und alle Risiken zu übernehmen sowie Samsara von jeglichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden und Verlusten freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus den Pre-Launch-Angeboten ergeben oder damit zusammenhängen; und (ii) Samsara ohne Einschränkung zu verteidigen, zu entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus den Pre-Launch-Angeboten ergeben oder damit zusammenhängen. PRE-LAUNCH-ANGEBOTE WERDEN WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR BEREITGESTELLT. Der Kunde erkennt an, dass Pre-Launch-Angebote, die mit Produkten und/oder Dienstleistungen von Drittanbietern interagieren, eine Schnittstelle teilen oder in diese integriert werden können, möglicherweise nicht von diesen Drittanbietern validiert oder unterstützt werden und den Betrieb solcher Drittanbieterprodukte und/oder -dienstleistungen beeinträchtigen oder deren Garantien ungültig machen können. Sofern in diesem Abschnitt 7.2 nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegen Pre-Launch-Angebote denselben Bedingungen, die für ein „Produkt“ gemäß dieser Vereinbarung gelten.

7.3 Feedback. Der Kunde stimmt zu, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um Samsara auf Aufforderung Feedback hinsichtlich der Produkte bereitzustellen, und erklärt sich damit einverstanden, dass Samsara über alle Rechte, Titel und Interessen an allen Kommentaren, Vorschlägen und sonstigen Rückmeldungen (zusammen „Feedback“) des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten verfügt. Der Kunde überträgt Samsara hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen, die er möglicherweise an einem solchen Feedback hat, und Samsara stimmt hiermit einer solchen Übertragung zu.

8. Zahlung, Versand und Lieferung. Die Zahlungs- und Rechnungsbedingungen für den Kunden finden sich im Auftragsformular. Sofern hierin oder im jeweiligen Auftragsformular nicht anders festgelegt, sind alle an Samsara unter einem Auftragsformular geleisteten Zahlungen nicht erstattungsfähig. Samsara ist berechtigt, Kontaktinformationen des Kunden und Informationen über die Rechtzeitigkeit der Zahlungen des Kunden an Kreditbewertungs-, Kreditauskunfts- oder ähnliche Agenturen weiterzugeben. Der Kunde ist für sämtliche Zahlungen geltender Steuern verantwortlich, die im Rahmen dieser Vereinbarung bestimmt oder angefallen sind, und der Kunde erstattet Samsara sämtliche im Auftrag des Kunden bezahlten oder zu zahlenden Steuern. Alle Sendungen sind FOB (Free On Board) (2010) ab Ausgangsort, frachtfrei und werden rückverrechnet.

9. Konten. Der Kunde ist alleine für die Verwaltung und den Schutz von Konten verantwortlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, nur befugten Nutzern Zugriff auf die Samsara-Software zu gewähren und von diesen befugten Nutzern zu verlangen, die Kontoanmeldedaten, einschließlich Nutzernamen und Passwörtern, streng vertraulich zu behandeln und solche Kontoanmeldedaten nicht an unbefugte Parteien weiterzugeben. Der Kunde ist alleine für die Überwachung und Kontrolle des Zugriffs auf die Samsara-Software und die Wahrung der Vertraulichkeit der Kontoanmeldedaten und bereitgestellter API-Token verantwortlich. Sollte der Kunde oder ein befugter Nutzer feststellen, dass die Sicherheit der Kontoanmeldedaten gefährdet ist, muss der Kunde Samsara hierüber umgehend benachrichtigen und dieses Konto deaktivieren oder die Anmeldedaten des Kontos ändern. Befugte Nutzer dürfen die Samsara-Software nur im Namen des Kunden und nach Maßgabe der hierin enthaltenen, für den Kunden geltenden Geschäftsbedingungen nutzen. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für jede Verletzung der Pflichten aus dieser Vereinbarung durch einen befugten Nutzer.

10. Kundendaten.

10.1 Eigentum und Nutzung. Die Kundendaten sind über die Samsara-Software zugänglich. Der Kunde ist Eigentümer sämtlicher Kundendaten, und Samsara behandelt die Kundendaten vertraulich. Der Kunde erteilt Samsara hiermit eine nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite, gebührenfreie Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Erstellung von abgeleiteten Arbeiten, Anzeige und Verbreitung von Kundendaten in Verbindung mit dem Betrieb und der Erbringung der Produkte. Samsara wird angemessene administrative, physische und technische Schutzvorkehrungen aufrechterhalten, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Kundendaten zu schützen. Samsara wird die Kundendaten nicht ohne Einwilligung des Kunden freigeben, es sei denn, die Offenlegung von Daten ist gesetzlich erforderlich oder durch diese Vereinbarung erlaubt. Samsara kann Analysen, Statistiken oder sonstige Daten in Verbindung mit den Kundendaten und der Nutzung der Produkte durch den Kunden aus folgenden Gründen erstellen und verwenden: (i) zur Bereitstellung der Produkte an den Kunden; (ii) zur statistischen Nutzung und Berichterstattung (sofern diese Daten nicht persönlich identifizierbar sind); oder (iii) zur Überwachung, Analyse, Weiterentwicklung, Wartung und Verbesserung der Produkte. Dies schließt die Bereitstellung solcher Daten an Drittanbieterdienstleistungen für die oben erwähnten Zwecke ein. Das Recht, solche Daten zu verwenden, besteht über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus, sofern dies nicht von Rechts wegen verboten ist oder der Kunde bei der Beendigung schriftlich verlangt, dass eine solche Verwendung auf nicht persönlich identifizierbare Daten begrenzt ist. Der Kunde kann Kundendaten mit den Exportfunktionen im Samsara-Dashboard oder über die Samsara-API jederzeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung exportieren. Der Kunde erkennt an, dass gewisse Informationen nicht über das Samsara-Dashboard oder die API exportiert werden können. Wenn diese Vereinbarung endet oder abläuft und der Kunde sie nicht verlängert, können Kundendaten umgehend gelöscht werden.

10.2 Zusicherung und Garantie hinsichtlich Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert, dass: (i) er sämtliche Rechte erlangen und Angaben gegenüber Mitarbeitern oder Dritten machen oder von diesen Einwilligungen,Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Vereinbarungen einholen wird, die Samsara benötigt, um Kundendaten im Einklang mit dieser Vereinbarung zu erheben, zu verwenden und zu teilen, (ii) keine Kundendaten Rechte an geistigem Eigentum, Persönlichkeitsrechte, Publizitätsrechte oder sonstige Eigentumsrechte einer anderen Partei verletzen oder gegen diese verstoßen, und (iii) er sich bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in Bezug auf Samsara und den Erhalt und die Nutzung der Produkte an alle geltenden staatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften halten wird. SIE STIMMEN ZU, SAMSARA UND, SOWEIT RELEVANT, SAMARA-SUBPROZESSOREN GEGEN SÄMTLICHE VERPFLICHTUNGEN, SCHÄDEN, FORDERUNGEN, VERLUSTE, KLAGEN, KOSTEN, GEBÜHREN (EINSCHLIESSLICH ANWALTSKOSTEN) UND AUSGABEN IN VERBINDUNG MIT EINEM GERICHTSVERFAHREN EINES DRITTEN, INSOFERN DIESES AUF EINE HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG DES KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT KUNDENANWEISUNGEN ODER AUF DEN VERSTOSS DES KUNDEN GEGEN DIESEN ABSCHNITT 10.2 ZURÜCKZUFÜHREN IST, ZU VERTEIDIGEN UND SCHAD- UND KLAGLOS ZU HALTEN.

10.3 Nachtrag zum Datenschutz. Der „Nachtrag zum Datenschutz“ unter https://www.samsara.com/de/data-protection-addendum legt die Vereinbarung der Parteien über die Vertragsbedingungen dar, die jegliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch Samsara im Auftrag des Kunden laut dieser Vereinbarung regeln. Der Nachtrag zum Datenschutz ist Teil dieser Vereinbarung und ersetzt etwaige vorherige Abmachungen über personenbezogene Kundendaten. Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe „Verarbeitung“, „personenbezogene Daten“ und „personenbezogene Kundendaten“ sind allesamt im Nachtrag zum Datenschutz definiert.

11. Vertraulichkeit.

11.1 Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle von einer Partei gegenüber einer anderen Partei offengelegten technischen, finanziellen oder geschäftlichen Informationen, die (i) zum Zeitpunkt einer solchen Offenlegung mit „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind; oder (ii) unter den gegebenen Umständen von einer Person unter Anwendung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als vertraulich oder geschützt angesehen werden können. Vertrauliche Informationen von Samsara umfassen jegliche Informationen über Produkte, einschließlich ihrer Preise, Pre-Launch Angebote, Samsara-Softwaresysteme oder Kunden oder Partner von Samsara sowie Daten oder Informationen, die Samsara dem Kunden bei der Erbringung von Produkten an den Kunden zur Verfügung stellt. Vertrauliche Kundeninformationen umfassen Kundendaten und sämtliche Daten oder Informationen, die der Kunde Samsara zur Bewertung, Beschaffung oder Konfiguration der Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Fabrikate oder Modelle von Fahrzeugen oder Geräten, Fahrzeugrouten oder ähnliche Informationen). Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die: (i) ohne eine Verletzung der Vertraulichkeitspflichten der empfangenden Partei derzeit oder im Nachhinein allgemein bekannt werden oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen; (ii) ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung der empfangenden Partei vor dem Empfang dieser Informationen von der offenlegenden Partei bekannt waren; (iii) von der empfangenden Partei über einem Dritten erworben werden, der das Recht hat, diese offenzulegen, und der diese ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung bereitstellt; oder (iv) von der empfangenden Partei ohne Nutzung oder Kenntnis von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder Verweise darauf unabhängig entwickelt werden.

11.2 Vertraulichkeitspflichten. Die empfangende Partei stimmt zu: (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich zu behandeln; (ii) solche vertraulichen Informationen keinem Dritten offenzulegen (mit Ausnahme von Verbundenen Unternehmen, Angestellten, Vertretern oder Drittanbietern von Dienstleistungen der empfangenden Partei bei der Leistungserbringung im Rahmen dieser Vereinbarung unter angemessenen Vertraulichkeitspflichten) oder sofern von der offenlegenden Partei autorisiert; und (iii) solche vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden, sofern sie nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich oder von der offenlegenden Partei autorisiert sind. Ungeachtet gegensätzlicher Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, sofern dies durch Gesetze oder Vorschriften verlangt wird, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sich angemessen bemüht, dies der offenlegenden Partei vor dieser Anforderung mitzuteilen, und auf Kosten der offenlegenden Partei mit der offenlegenden Partei angemessen zusammenarbeitet, um eine solche Offenlegung zu verhindern, zu begrenzen oder zu schützen, sofern ihr dies nach geltendem Recht nicht verboten ist.

12. Eigentumsrechte.

12.1 Samsara-Software. Samsara und seine Lizenzgeber sind ausschließliche Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Rechtsansprüche an der Samsara-Software, die der Kunde aufruft oder lizenziert, einschließlich sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde erkennt an, dass die Samsara-Software durch Urheberrecht, Markenrecht und sonstige Gesetze der USA und anderer Länder geschützt ist. Der Kunde akzeptiert, keinerlei Hinweise zu Urheberrechten, Marken, Dienstleistungsmarken oder sonstigen Eigentumsrechten, die in den Dienstleistungen integriert sind oder diese begleiten, zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken. Der Kunde muss Samsara unwiderruflich sämtliche Rechte, Titel und Rechtsansprüche, die er an der Samsara-Software haben könnte, übertragen, was er hiermit tut, und Samsara akzeptiert hiermit solche Übertragungen. Dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Eigentumsrechte übertragen. Mit Ausnahme der hierin erteilten ausdrücklichen Rechte erteilt Samsara keine weiteren Lizenzen oder Zugriffsrechte, ausdrücklich oder stillschweigend, für andere Software, Dienstleistungen, Technologie oder geistige Eigentumsrechte von Samara.

12.2 Firmware. Die Firmware wird lizenziert, nicht verkauft. Außer im Falle einer kostenlosen Testversion und vorbehaltlich des Abschnitts über die Rücksendung von Testprodukten, wie unter https://www.samsara.com/support/hardware-warranty aufgeführt, ist der Kunde Eigentümer der Hardware, auf der die Firmware installiert wird, aber Samsara behält das Eigentum an der Kopie der Firmware, einschließlich sämtlicher darin enthaltener Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde erkennt an, dass die Firmware durch Patent-, Urheberrecht-, Markenrecht- und sonstige Gesetze der USA und anderer Länder geschützt ist. Samsara behält sich sämtliche Rechte an der Firmware vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Kunden erteilt werden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Teile der Firmware, einschließlich aber nicht beschränkt auf den Quellcode und das spezifische Design und die spezifische Struktur individueller Module oder Programme, Betriebsgeheimnisse von Samsara und seinen Lizenzgebern darstellen oder enthalten.

13. WiFi-Datennutzung. Die Unternehmenslizenz für ein Fahrzeug-Gateway (LIC-VG-ENT) umfasst bis zu 500 MB pro Monat an WiFi-Daten. Sofern im jeweiligen Auftragsformular nichts anderes angegeben ist, enthält keine andere Fahrzeug-Gateway-Lizenz WiFi-Daten in dieser Größenordnung. Die Konnektivität zwischen dem Fahrzeug-Gateway und der Samsara-Software wird nicht zur monatlichen WiFi-Datenbereitstellung hinzugezählt. Samsara behält sich das Recht vor, den Zugriff auf persönliche Unterhaltungsstreamingdienste einzuschränken. Eine Datennutzung über den monatlichen Grenzwert hinaus kann zur Verringerung der Verbindungsgeschwindigkeit, zur Einschränkung der Konnektivität, zur Unterbrechung der Konnektivität oder zu einer Kombination von diesen führen. Die Einschränkung oder Unterbrechung der Konnektivität hat keine Auswirkungen auf die Funktion der HOS-Logs. Der Kunde kann die Datennutzung auf der Gateway-Seite im Abschnitt Einstellungen des Samsara-Dashboards nachverfolgen.

14. Nicht-Samsara-Produkte. Die Produkte können Links zu Nicht-Samsara-Produkten enthalten oder sind fähig, Daten zu integrieren oder mit ihnen zu interagieren. Zudem ermöglichen sie den Import und Export sowie den Zugriff von und auf Nicht-Samsara-Produkte (zusammen „Nicht-Samsara-Produktintegrationen“). Wenn der Kunde sich für die Verwendung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen entscheidet, insbesondere in Bezug auf den Datenaustausch zwischen Produkten und Nicht-Samsara-Produkten, stimmt der Kunde zu: (i) die alleinige Verantwortung für alle Risiken, die sich aus der Nutzung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen und dem Inhalt durch den Kunden ergeben, zu übernehmen, ebenso wie für die Funktionalität oder Verfügbarkeit von Nicht-Samsara-Produkten, einschließlich des Verzichts auf und der Freistellung von Ansprüchen, die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen; und (ii) Samsara ohne Einschränkung zu verteidigen, zu entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, die direkt oder indirekt aus der Nutzung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen durch den Kunden entstehen oder damit im Zusammenhang stehen. SAMSARA STELLT NICHT-SAMSARA-PRODUKTINTEGRATIONEN WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR UND NUR AUS PRAKTISCHEN GRÜNDEN BEREIT.

15. Öffentliche Bekanntmachung. Der Kunde erteilt Samsara hiermit die Erlaubnis, den Namen und das Logo des Kunden auf der Website, in Pressemitteilungen, auf Kundenlisten, in SEC-Anmeldungen, Telefonkonferenzen über Gewinne (sog. Earnings Calls) und in Marketing- und Investorenunterlagen von Samsara zu verwenden, um den Kunden als Kunden aufzulisten. Samsara wird die Namen, Marken oder Logos des Kunden nicht ohne vorherige Einwilligung des Kunden anderweitig verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen der Vereinbarung zur Nutzung von Samsaramarken einzuhalten, die unter https://www.samsara.com/resources/brand-assets/ verfügbar ist.

16. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum, an dem Sie diese Vereinbarung durch das Anklicken eines dafür vorgesehenen Feldes, den Abschluss eines Auftragsformulars oder eines anderen Vertrags, der auf diese Vereinbarung verweist, den Erwerb von Produkten oder den anderweitigen Abschluss eines Auftragsformulars oder anderen Vertrags mit Samara, einem Samsara-Wiederverkäufer oder einem Dritten für den Kauf von Produkten oder in dessen Rahmen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, oder durch den anderweitigen Zugriff auf die Produkte und/oder deren Verwendung, je nachdem, was zuerst eintrifft, und läuft bis (i) zum Lizenzablaufdatum für das letzte aktive Auftragsformular oder einen anderen Vertrag, in dessen Rahmen Ihnen Produkte bereitgestellt werden, (ii) Sie nicht mehr berechtigt sind, auf die Produkte zuzugreifen und/oder sie zu verwenden, oder (iii) diese Vereinbarung früher als hierin angegeben gekündigt wird, je nachdem, was zuerst eintrifft.

16.1 Verlängerung.   Sofern Sie Samsara nicht mindestens dreißig (30) Tage vor dem Lizenzablaufdatum schriftlich über Ihre Absicht informieren, das jeweilige Auftragsformular oder einen anderen Vertrag, den Sie für den Kauf von Samsara-Produkten abgeschlossen haben oder in dessen Rahmen Ihnen Samsara-Produkte zur Verfügung gestellt werden, zu kündigen, kann Samsara Ihre Lizenzlaufzeit ab Lizenzablaufdatum jederzeit bis zu neunzig (90) Tage nach dem Lizenzablaufdatum um den größeren der beiden folgenden Zeiträume verlängern: (i) um ein (1) Jahr und (ii) um denselben Zeitraum wie die direkt davorliegende Lizenzlaufzeit verlängern(oder nach Samsaras Ermessen um kürzere Zeiträume, um Lizenzablauftermine über mehrere aktive Auftragsformular e hinweg abzustimmen) (jeder solcher Zeitraum oder jede solche Verlängerungslizenzlaufzeit der jeweiligen Produkte nach der Anfangslaufzeit ist eine „Verlängerungslaufzeit“). Vorbehaltlich der im vorstehenden Satz dargelegten Verlängerungsrechte von Samsara können Sie und Samsara sich gemeinsam darauf einigen, ein neues Auftragsformular abzuschließen, um Ihre Lizenzlaufzeit nach dem Lizenzablaufdatum zu verlängern. Dieses neue Auftragsformular kann zusätzliche oder andere Produkte oder Lizenzlaufzeiten enthalten, soweit dies einvernehmlich vereinbart wird. Wenn Samsara Ihre Lizenzlaufzeit automatisch verlängert, ohne dass der Kunde ein neues Auftragsformular wie im ersten Satz dieses Absatzes beschrieben ausfüllt, dann werden die Lizenzpreise für jede Verlängerungslaufzeit den Lizenzpreis für den unmittelbar vorhergehenden Lizenzzeitraum (d. h. die Anfangslaufzeit oder die unmittelbar vorhergehende Verlängerungslaufzeit) zusätzlich 5 % jährlich ab dem ursprünglichen Kaufdatum zeitanteilig nicht übersteigen, und Ihre Zahlungsmethode und -bedingungen bleiben die gleichen, wie auf dem jeweiligen Auftragsformular angegeben (z. B. monatlich, wenn Ihnen monatliche Zahlungen gestattet wurden, oder jährlich, wenn Ihnen jährliche Zahlungen oder Vorauszahlungen gestattet wurden). Wenn Ihre Lizenzlaufzeit nach Beendigung der unmittelbar vorhergehenden Lizenzlaufzeit verlängert wird und Samsara es Ihnen nach eigenem Ermessen gestattet, die jeweiligen Produkte während dieser Zwischenzeit weiter zu verwenden, gilt diese Vereinbarung für diese Nutzung. Bei Fragen zur automatischen Verlängerung senden Sie bitte eine E-Mail an renewals@samsara.com.

16.2 Kündigung. Samsara kann diese Vereinbarung, jedes Auftragsformular und Ihren Zugriff auf die Samsara-Software und deren Nutzung im alleinigen Ermessen jederzeit per Mitteilung an Sie kündigen. Wenn Samsara allerdings so zu seinem Nutzen kündigt und nicht aufgrund von Vorschriften in der Vereinbarung oder im jeweiligen Auftragsformular oder aufgrund Ihres Verstoßes dagegen, erhalten Sie eine Rückerstattung von Samsara. Sofern hierin oder im jeweiligen Auftragsformular nicht anders festgelegt, kann ein Auftragsformular nicht vor dem Lizenzablaufdatum gekündigt werden.

16.3 Folgen einer Kündigung. Nach einer Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung behalten die nachfolgenden Abschnitte dieser Vereinbarung ihre Wirkung bei: 5 (Einschränkungen), 7.2 (Pre-Launch-Angebote), 7.3 (Feedback), 8 (Zahlung, Versand und Lieferung), 10 (Kundendaten), 11 (Vertraulichkeit), 12 (Eigentumsrechte), 16 (Laufzeit), 17 (Haftungsausschlüsse), 18 (Haftungsbeschränkung), 19 (Beilegung von Streitigkeiten), 20 (Geltendes Recht) und 21 (Allgemeines). Auf Antrag des Kunden und vorbehaltlich der Richtlinien von Samsara zur Datenaufbewahrung und -sicherung löscht und entfernt Samsara jegliche Kundendaten auf der gehosteten Software.

17. Garantien.

17.1 Hardware-Garantie. Samsara gewährt eine Hardware-Garantie, wie im Abschnitt Richtlinie zur Hardware-Garantie der Hardware-Garantie- und Rückgabebestimmungen unter https://www.samsara.com/support/hardware-warranty/ dargelegt. 17.2 Haftungsausschlüsse. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER EINGESCHRÄNKTEN HARDWARE-GARANTIE GEMÄSS ABSCHNITT 17.1 (HARDWARE-GARANTIE) VORGESEHEN, WERDEN DIE PRODUKTE WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR ERBRACHT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORHERIGEN AUSFÜHRUNGEN SCHLIESST SAMSARA AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG AUS, EBENSO WIE JEGLICHE GARANTIEN, DIE AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER AUS HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE PRODUKTE KEIN ERSATZ FÜR EIN SICHERES UND GESETZESKONFORMES FAHREN ODER EIN ANDERES ANGEMESSENES VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ SIND. Samsara bietet keine Gewährleistung, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden entsprechen oder ununterbrochen, sicher oder fehlerfrei verfügbar sein werden. Samsara bietet keine Gewährleistung bezüglich der Qualität, Genauigkeit, Rechtzeitigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von Analysen oder Kundendaten.

18. Haftungsbeschränkungen.

18.1 Keine Folgeschäden. WEDER SAMSARA NOCH DER KUNDE ODER EIN ANDERES, AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER PRODUKTE BETEILIGTESUNTERNEHMEN HAFTET FÜR NEBEN-, SONDER-, STRAFSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST ODER VERLUST DES GESCHÄFTSWERTS, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE, EGAL OB AUF GRUNDLAGE VON GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE, UND EGAL OB DIE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, AUCH WENN EIN HIERIN EINGERÄUMTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. GEWISSE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN RECHTLICH HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE ODER -BESCHRÄNKUNGEN FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN, WESHALB DIE VORHERIGEN BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE KEINE ANWENDUNG FINDEN.

18.2 Haftungsobergrenze. MIT AUSNAHME DER HIERIN FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHT, UND MIT AUSNAHME DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM RAHMEN EINES AUFTRAGSFORMULARS, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG DER JEWEILIGEN PARTEIEN, AUCH GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE KEINESFALLS DEN BETRAG ÜBERSCHREITEN, DEN DER KUNDE AN SAMSARA WÄHREND DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, HIERUNTER GEZAHLT HAT, ODER, WENN DER KUNDE GEGENÜBER SAMSARA KEINEN ZAHLUNGSPFLICHTEN UNTERLAG (BEISPIELSWEISE IM FALLE EINES KOSTENLOSEN TESTS), EINHUNDERT DOLLAR (100 $).

18.3 DIE ZUVOR FESTGELEGTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN BILDEN WESENTLICHE BESTANDTEILE DER VERTRAGSGRUNDLAGE ZWISCHEN SAMSARA UND DEM KUNDEN.

19. Beilegung von Streitigkeiten.

19.1 Schlichtung. Jede aus oder in Verbindung mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung entstehende Streitigkeit, die von den Parteien nicht innerhalb einer Frist von sechzig (60) Tagen nach der Mitteilung einer Streitigkeit durch eine Partei hierunter an die andere beigelegt werden kann, wird durch ein Schiedsgericht in San Francisco, Kalifornien, USA, in englischer Sprache im Einklang mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Schiedsregeln und -verfahren der Judicial Arbitration and Mediation Services, Inc. („JAMS Rules“) von einem oder mehreren Handelsschiedsrichtern abschließend geregelt, die wesentliche Erfahrung in der Beilegung komplexer Streitigkeiten über Handelsverträge haben. Die Parteien vereinbaren, dass solche Schiedsrichter uneingeschränkt befugt sind, vorläufige und dauerhafte Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und alle anderen Rechtsbehelfe zu gewähren, die nach geltendem Recht, nach Billigkeit oder anderweitig zur Verfügung stehen, und dass die gemäß den JAMS Rules ernannten Eilschiedsrichter befugt sind, Eilrechtsbehelfe im Einklang mit diesen Regeln zu gewähren.

19.2 Verzicht auf Sammelklagen. Alle Verfahren zur Schlichtung oder Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte durch den Kunden in einem Forum ergeben, werden ausschließlich auf individueller Basis und nicht als Sammelklage, konsolidierte Klage, Privatanwaltsklage oder andere repräsentative Klage durchgeführt. Sie verzichten ausdrücklich auf Ihr Recht, eine Sammelklage einzureichen, sich an einer Sammelklage zu beteiligen oder eine Entschädigung auf Gruppenbasis zu beantragen. Sofern Samsara nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, konsolidiert der Schiedsrichter oder ein anderer Schlichter nicht mehr als die Ansprüche einer Person oder eines Unternehmens.

20. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und sämtliche hiermit verbundenen Verfahren unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Vorbehaltlich der hierin beschriebenen Vereinbarung zur Schlichtung bilden die einzel- und bundesstaatlichen Gerichte in San Francisco County, Kalifornien, USA, den ausschließlichen Gerichtsstand für Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte durch den Nutzer ergeben, und beide Parteien stimmen der Zuständigkeit dieser Gerichte für solche Verfahren zu.

21. Allgemeines.

21.1 Sonstiges. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit allen anwendbaren Auftragsformular en die gesamte und ausschließliche Absprache zwischen Samsara und Ihnen in Bezug auf die Produkte und den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Samsara und Ihnen in Bezug auf die Produkte und den Gegenstand dieser Vereinbarung. Sollte es einen Widerspruch zwischen den Bedingungen eines Auftragsformular s und dieser Vereinbarung geben, dann haben die Bedingungen des Auftragsformular s Vorrang gegenüber dieser Vereinbarung. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erklären, dann wird diese Bestimmung so weit wie erlaubt durchgesetzt, während die sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung verbindlich bleiben. Sie dürfen diese Vereinbarung nicht ohne Samsaras vorherige schriftliche Zustimmung kraft Gesetzes oder anderweitig abtreten oder übertragen. Jeglicher Versuch Ihrerseits, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten oder zu übertragen, ist nichtig. Samsara kann diese Vereinbarung frei und ohne Beschränkung abtreten oder übertragen. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung ausschließlich zugunsten der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und wirksam, und nichts hierin ist ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt oder soll einer anderen Person oder Organisation oder einem verbundenen Unternehmen der Partei ein rechtliches oder billigkeitsrechtliches Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieser Vereinbarung übertragen. Der Kunde hat kein Recht, unter dieser Vereinbarung Ansprüche gegen ein Verbundenes Unternehmen, ein Mitglied, einen Angestellten, Direktor, leitenden Angestellten oder Aktionär von Samsara geltend zu machen. Sämtliche von Samsara gemäß dieser Vereinbarung übermittelten Mitteilungen oder sonstigen Kommunikationen, einschließlich jener über Änderungen dieser Vereinbarung, werden übermittelt: (i) per E-Mail; (ii) durch Veröffentlichung auf der Website von Samsara; oder (iii) durch Veröffentlichung in den Dienstleistungen selbst. Für Mitteilungen per E-Mail gilt das Übermittlungsdatum dieser Mitteilung als Empfangsdatum. Wenn eine Partei ein Recht oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzt, wird dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung angesehen. Der Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erklärt und von einem ordnungsgemäß befugten Vertreter beider Parteien unterzeichnet wird. Mit Ausnahme der ausdrücklichen Angaben in dieser Vereinbarung erfolgt die Ausübung eines Rechtsbehelfs durch eine Partei gemäß dieser Vereinbarung unbeschadet ihrer sonstigen Rechtsbehelfe, die gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig bestehen.

21.2 Zulässige Verwendung. Der Kunde darf selber nicht, und darf es Dritten, einschließlich seinen befugten Nutzern, nicht gestatten, (a) die Produkte wie folgt zu verwenden: (i) für unangemessene, unpassende, diskriminierende, illegale oder anderweitig schädliche Zwecke oder (ii) auf eine Weise, die die Rechte anderer verletzen würde oder zu einer solchen Verletzung auffordern würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gesetzliche Rechte (z. B. geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte) oder Menschenrechte (d. h. die Rechte, die allen Menschen, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Sprache, Religion oder einem anderen Status, zustehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf Leben und Freiheit, Freiheit von Sklaverei und Folter, Meinungs- und Äußerungsfreiheit, das Recht auf Arbeit und Bildung und vieles mehr), wie von Samsara festgelegt; oder (b) beleidigendes, belästigendes, bedrohendes, anstößiges oder anderweitig unangemessenes Verhalten gegenüber Samsara oder seinen Mitarbeitern, Vertretern, Dienstleistern, Partnern oder anderen Kunden an den Tag zu legen. Um einen möglichen Missbrauch oder Verstoß zu melden, senden Sie bitte eine E-Mail an abuse@samsara.com oder reichen Sie über https://samsara-external.allvoices.co/ ein anonymes Anliegen ein.

21.3 Exportbeschränkungen. Der Kunde darf die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze der USA oder einer anderen anwendbaren Gerichtsbarkeit verwenden. Der Kunde darf die Produkte ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung nicht verwenden, wenn er eine „eingeschränkte“ Person oder Organisation ist oder für eine solche arbeitet, einschließlich derjenigen, die auf der „Specially Designated Nationals“-Liste des US-Finanzministeriums, der „Denied Person's List“ oder „Entity List“ des US-Handelsministeriums, der „Debarred“-Liste des US-Außenministeriums oder einer ähnlichen Liste ausgeschlossener Parteien aufgeführt sind. Der Kunde darf die Produkte nicht exportieren, weiterexportieren oder übertragen, wenn diese direkt oder indirekt für verbotene Aktivitäten verwendet werden, die in Teil 744 der US-Exportverwaltungsbestimmungen beschrieben sind, einschließlich bestimmter nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen, Raketensysteme oder unbemannter Luftfahrzeuge.

21.4 Force Majeure. Samsara ist weder haftbar und verantwortlich, noch wird ein Verstoß von Samsara gegen diese Vereinbarung angenommen, sollte Samsara seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllen oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Ein Ereignis höherer Gewalt ist ein Ereignis oder ein Umstand außerhalb der Kontrolle von Samsara, wie z. B. Krieg, Feindseligkeiten, höhere Gewalt, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer oder andere Naturkatastrophen, Streik oder Arbeitsbedingungen, Materialmangel, Epidemie, Krankheit, Maßnahmen der Regierung oder Ausfall von Versorgungsunternehmen, Transporteinrichtungen oder Kommunikations- oder elektronischen Systemen.

21.5 Finanzierte Einkäufe. Wenn Sie über eine Finanzierungsgesellschaft („Kreditgeber“) auf die Produkte zugreifen, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts. Jegliche Pflicht, die Sie gegenüber dem Kreditgeber haben mögen, ist uneingeschränkt und unbedingt und nicht Gegenstand einer Aufrechnung oder Gegenforderung zwischen Ihnen und dem Kreditgeber, es sei denn, der separate, zwischen Ihnen und dem Kreditgeber zur Finanzierung Ihres Kaufs der Produkte abgeschlossene Finanzierungsvertrag (der „Kreditvertrag“) sieht etwas anderes vor. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Kreditgeber bei Ihrer Unterzeichnung des Kreditvertrags Samsara für die Produkte in Ihrem Auftrag im Voraus bezahlt und dass diese Vorauszahlung endgültig ist und nicht von Samsara zurückerstattet werden kann, es sei denn, diese Vereinbarung sieht etwas anderes vor. Sie akzeptieren das Risiko, dass Produkte gegebenenfalls nicht bereitgestellt werden oder nicht zufriedenstellend sind, vorausgesetzt, dass dieser Satz Ihre Rechte gegenüber Samsara oder die Pflichten von Samsara Ihnen gegenüber gemäß dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt. Wenn Sie die Nutzung der Produkte aus irgendeinem Grund einstellen, haften Sie weiter für ausstehende Zahlungspflichten gemäß Ihrem Kreditvertrag. Wenn Sie einen Anspruch gegenüber oder eine Streitigkeit mit Samsara haben, dürfen Sie aufgrund solcher Ansprüche keine Maßnahmen gegenüber dem Kreditgeber ergreifen. Wenn Sie die Produkte über einen Kreditgeber erwerben, kann Samsara Ihren Zugriff auf die Produkte kündigen, wenn Sie gegen diese Vereinbarung oder den Kreditvertrag verstoßen. Jegliche Rückerstattungen durch Samsara im Rahmen dieser Vereinbarung für Produktkäufe, die durch einen Kreditvertrag finanziert sind, können im alleinigen Ermessen von Samara an den Kreditgeber überwiesen werden, und mögliche Folgen einer solchen Rückerstattung auf Ihre Restschuld dem Kreditgeber gegenüber werden durch den Kreditvertrag geregelt.

21.6 Kontaktinformationen. Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung oder den Produkten haben, wenden Sie sich bitte an Samsara unter info@samsara.com.

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