Aktuelle Fassung: November 2024
Servicebedingungen von Samsara
Zusätzliche Links
Willkommen bei Samsara. Bitte lesen Sie diese Servicebedingungen sorgfältig durch, da sie Ihre Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen regeln. Der Kunde und Samsara Inc. werden gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
1. Begriffsbestimmungen.
1.1 „Konto“ bezeichnet die Konten, die vom Kunden über die gehostete Software erstellt werden, um auf Kundendaten zuzugreifen.
1.2 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet sämtliche sonstige Unternehmen, die, direkt oder indirekt über ein oder mehrere zwischengeschaltete Unternehmen, den Kunden kontrollieren, vom Kunden kontrolliert werden oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Kunden stehen.
1.3 „Apps“ bezeichnet die von Samsara über Google Play oder den Apple App Store vertriebene Softwareanwendungen für Smartphones und Tablets und zur Bereitstellung der Produkte verwendet werden.
1.4 „Befugter Nutzer“ bezeichnet einen Mitarbeiter, Verbundenes Unternehmen und/oder Auftragnehmer des Kunden, dem der Kunde die Nutzung der lizenzierten Samsara-Software ausschließlich im eigenen Namen gestattet.
1.5 „Kunde“ oder „Sie“ bezeichnet das Unternehmen oder die juristische Personen, für die Sie diese Vereinbarung akzeptieren, und seine Verbundenen Unternehmen, die ein oder mehrere Auftragsformular(e) ausfüllen (für jedes dieser Verbundenen Unternehmen nur in Bezug auf die von diesem Unternehmen ausgefüllten Auftragsformulare und solange es ein Verbundenes Unternehmen des Kunden bleibt).
1.6 „Kundendaten“ bezeichnet kundenspezifische Daten, die durch die Nutzung jeglicher installierter Hardware durch den Kunden erfasst werden, Daten, die vom Kunden oder im Namen des Kunden in die Apps und die gehostete Software eingegeben werden (einschließlich aus oder durch Nicht-Samsara-Produkte), sowie die Analysen, Berichte und Benachrichtigungen, die von den Produkten generiert werden, die diese Daten enthalten. Vorsorglich wird angemerkt, dass Kundendaten keine Samsara-Software umfassen.
1.7 „Dokumentation“ bezeichnet jegliche Produktschulung, technische Dienstleistungen oder Dokumentation, die dem Kunden über die Samara-Website oder auf andere Weise von Samsara zugänglich gemacht werden.
1.8 „Ausrüstung“ bezeichnet das Fahrzeug, die Ausrüstung, den Vermögenswert, das Gebäude, die Struktur oder den Gegenstand, in dem die Hardware installiert ist.
1.9 „Firmware“ bezeichnet die auf der Samsara-Hardware eingebettete oder anderweitig auf dieser ausgeführte Software.
1.10 „Hardware“ bezeichnet die Hardwaregeräte von Samsara wie z. B. Gateways, Kameras, Sensoren, Steuerungen, Sichtsysteme und Zubehör sowie jegliche Verbesserungen, Weiterentwicklungen, Änderungen, Patches, Updates und Upgrades daran, die Samsara entwickelt oder bereitstellt.
1.11 „Hardware-Garantie- und Rückgabebestimmungen“ bezeichnet die Hardware-Garantie- und Rückgabebestimmungen, die unter https://www.samsara.com/de/support/hardware-warranty aufgeführt sind
1.12 „Gehostete Software“ bezeichnet die in der Cloud gehostete Softwareplattform von Samsara, einschließlich der Schnittstelle, auf die online zugegriffen wird.
1.13 „SLA für gehostete Software“ bezeichnet das Service Level Agreement für gehostete Software, das unter https://www.samsara.com/de/legal/hosted-software-sla aufgeführt ist.
1.14 „Lizenzablaufdatum“ bezeichnet (a) das spätere Datum von (i) dem ursprünglichen Lizenzbeendigungsdatum, das im jeweiligen Auftragsformular bestimmt ist, das Sie für den ursprünglichen Kauf von Produkten abgeschlossen haben oder unter dem Produkte Ihnen ursprünglich zur Verfügung gestellt wurden („Anfangslaufzeit“), und, (ii) dem Enddatum der dann aktiven Verlängerungslaufzeit (wie unten definiert) ; oder (b) gegebenenfalls für von einem Samsara-Händler ausgestellte Auftragsformulare, bei denen der jeweilige Kauf oder die Beschaffung von Produkten nicht auch durch ein Angebot dokumentiert wird, ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den vorliegenden Servicebedingungen, die Händlervereinbarung zwischen diesem Händler und Samsara oder das jeweilige Auftragsformular drei (3) Jahre nach dem Lizenzstartdatum.
1.15 „Startdatum der Lizenz“ bezeichnet (i) den Tag, an dem Samsara die betreffende Samsara-Softwarelizenz aktiviert, indem dem Kunden eine Claim-Nummer und Zugang zur gehosteten Software zur Verfügung gestellt wird (der Klarheit halber wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass Hardware in Verbindung mit einer noch nicht aktivierten Samsara-Softwarelizenz gemäß einem Auftragsformular an den Kunden verschickt wird, wird die betreffende Samsara-Software-Lizenz an dem Tag aktiviert, an dem die Samsara-Hardware verschickt wird); oder (ii) ungeachtet des Vorstehenden, falls der Kunde die Laufzeit einer bereits aktivierten Samsara-Softwarelizenz verlängert, an dem Tag, an dem Samsara den Zugang des Kunden zur gehosteten Software für die verlängerte Lizenzlaufzeit gewährt. Bei von einem Samsara-Händler ausgestellten Auftragsformular ersetzt das in diesem Abschnitt definierte Startdatum der Lizenz jegliche anderslautenden Bestimmungen in der Händlervereinbarung zwischen diesem Händler und Samsara und dem entsprechenden Auftragsformular.
1.16 „Bösartiger Code“ bezeichnet Code, Dateien, Skripte, Agenten, Software oder Programme, die dazu bestimmt sind, Schaden anzurichten oder unbefugten Zugriff zu ermöglichen, u. a. Viren, Würmer, Zeitbomben und Trojanische Pferde.
1.17 „Nicht-Samsara-Produkte“ bezeichnet alle webbasierten, mobilen oder Offline-Anwendungen oder andere Ressourcen, Benutzer, Daten, Systeme, Netzwerke, Produkte, Dienstleistungen, Fahrzeuge, Geräte und Hardware- oder Softwarefunktionen, die vom Kunden oder einem Dritten bereitgestellt werden und die mit den Produkten kompatibel sind, diese integrieren und/oder mit ihnen Daten austauschen.
1.18 „Auftragsformular“ bezeichnet das gültige Angebot oder das gültige Auftragsformular, das den Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder dazugehöriger Lizenzen vorsieht. Durch den Abschluss eines Auftragsformulars erklärt sich ein Verbundenes Unternehmen damit einverstanden, an diese Vereinbarung gebunden zu sein, als wäre es der Kunde und der Kunde und das verbundene Unternehmen haften gesamtschuldnerisch im Rahmen dieses Auftragsformulars.
1.19 „Pre-Launch-Angebot“ bezeichnet alle Samsara-Hardware- und/oder Softwareangebote sowie zugehörige Dokumentation und Zubehör, die Samsara-Kunden im Allgemeinen nicht zur Verfügung stehen und sich möglicherweise in der Alpha-, Beta-, experimentellen, Forschungs-, Entwicklungs-, Prototyp-, Early-Access- und/oder Testphase befinden.
1.20 „Produkte“ bezeichnet die Hardware und die Dienstleistungen. Zur Klarstellung sei angemerkt, dass Produkte keine Nicht-Samsara-Produkte umfassen.
1.21 „Professionelle Dienstleistungen“ bezeichnet die Schulung, Beratung oder andere professionelle Dienstleistungen, die Samsara dem Kunden (i) als vom Kunden anhand eines Auftragsformulars separat gekauften Postens, (ii) im alleinigen Ermessen von Samsara oder (iii) anderweitig im gemeinsamen Einvernehmen zwischen den Parteien bereitstellt.
1.22 „Bestellformular” bezeichnet einen Kaufauftrag oder einen vergleichbaren Bestellschein, der vom Kunden an Samsara gerichtet und von Samsara angenommen wird, in dem der Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder Lizenzen dafür vereinbart wird.
1.23 “Angebot” bezeichnet ein von Samsara vorgelegtes und vom Kunden ausgeführtes Angebot, in dem der Kauf oder die Beschaffung von Samsara-Produkten und/oder Lizenzen dafür vereinbart wird.
1.24 „Erstattung“ bezeichnet einen Betrag, der dem Kunden (oder nach alleinigem Ermessen von Samsara Dritten, die Samsara für die Beschaffung von Produkten durch den Kunden im Rahmen des jeweiligen Auftragsformulars bezahlt haben, einschließlich Wiederverkäufern, Verleihern oder anderen Dritten) gemäß dieser Vereinbarung in Höhe von (i) Gebühren zurückerstattet wird, die Samsara für die verbleibende Zeit in einer anwendbaren Lizenzlaufzeit im Voraus bezahlt werden, anteilig für den Zeitraum zwischen (a) dem Datum der Kündigung und (b) dem Ablaufdatum der Lizenz für das jeweilige Auftragsformular, und (ii) an Samsara gezahlte Gebühren für die Kosten der gekauften Hardware (falls zutreffend). Vorsorglich wird angemerkt, dass eine Rückerstattung lediglich laut den ausdrücklich hierin dargelegten Bestimmungen möglich ist.
1.25 „Samsara-Software“ bezeichnet die Apps, Firmware und gehostete Software und jegliche Verbesserungen, Weiterentwicklungen, Änderungen, Patches, Updates und Upgrades daran, die Samsara entwickelt oder bereitstellt, und Support-Dienstleistungen.
1.26 „Samsara-Softwaresysteme“ bezeichnet die Samsara-Software und alle Netzwerke, Systeme, Produkte, Hardware, Dienstleistungen oder Daten von Samsara, seinen Providern, Partnern, Kunden oder anderen Dritten, die sich in diese Samsara-Software integrieren oder mit ihr verbinden lassen.
1.27 „Dienstleistungen“ bezeichnet die Samsara-Software, Servicenutzungsdaten und professionelle Dienstleistungen.
1.28 „Servicenutzungsdaten“ bezeichnet jegliche Daten, die aus der Nutzung der Prdukte abgeleitet werden mit der Ausnahme, sollten diese Daten eine natürliche Person direkt oder indirekt identifizieren können anonymisiert und/oder aggregiert werden müssen, damit sie diese natürliche Person nicht weiter direkt oder indirekt identifizieren können.
1.29 „Support- Dienstleistungen“ bezeichnet die unter www.samsara.com/support beschriebenen Kundensupport-Dienstleistungen und die Dokumentation mit Ausnahme der professionellen Dienstleistungen.
1.30 „Vereinbarung“ bezeichnet diese Servicebedingungen, zusammen mit allen Nachträgen oder Ergänzungen, die diese Servicebedingungen verändern.
2. Annahme der Vereinbarung. Durch das Anklicken eines dafür vorgesehenen Feldes, den Abschluss eines Auftragsformulars oder eines anderen Vertrags, der auf diese Vereinbarung verweist, den Erwerb von Produkten oder den anderweitigen Abschluss eines Auftragsformulars oder anderen Vertrags mit Samara, einem Samsara-Wiederverkäufer oder einem Dritten für den Kauf von Produkten oder unter dem Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, oder durch den anderweitigen Zugriff auf die Produkte und/oder deren Verwendung, stimmen Sie zu, an diese Vereinbarung gebunden zu sein. Wenn Sie dieser Vereinbarung nicht zustimmen oder keine Befugnis haben, die Produkte aufzurufen und/oder zu verwenden, dürfen Sie die Produkte nicht aufrufen oder verwenden. Wenn Sie die Produkte im Auftrag eines Unternehmens (z. B. Ihres Arbeitgebers) oder einer sonstigen juristischen Person aufrufen oder verwenden, die Kunde von uns sind, stimmen Sie im Namen dieses Unternehmens oder dieser juristischen Person dieser Vereinbarung zu und erklären und garantieren, dass Sie die Befugnis haben, dieses Unternehmen oder diese juristische Person an diese Vereinbarung zu binden. Wenn Sie einen separaten Vertrag mit Samsara in Bezug auf den Erwerb von Produkten geschlossen haben oder im Rahmen dessen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, und ein Konflikt zwischen einem solchen separaten Vertrag mit Samsara und dieser Vereinbarung besteht, dann hat der separate Vertrag mit Samsara Vorrang. Verweise auf „Sie“ und „Ihr/e/en“ in dieser Vereinbarung beziehen sich auf jene Unternehmen oder juristische Personen, die Kunden von uns sind. Sie dürfen die Produkte nicht verwenden, wenn Sie in unserem alleinigen Ermessen ein unmittelbarer Konkurrent von uns sind, es sei denn, Sie holen eine vorherige schriftliche Genehmigung ein.
3. Änderung der Vereinbarung oder Dienstleistungen. Samsara kann die Vereinbarung jederzeit nach alleinigem Ermessen ändern. In einem solchen Fall wird Samsara Sie, unsere Kunden, durch die Veröffentlichung der veränderten Servicebedingungen auf unserer Webseite oder über sonstige Kommunikationen informieren. Sie müssen die Vereinbarung bei jeder Änderung durch Samsara erneut prüfen. Denn wenn Sie die Produkte weiter benutzen, nachdem Samara die geänderte Vereinbarung veröffentlicht oder Sie darüber benachrichtigt hat, erklären Sie damit gegenüber Samsara, dass Sie mit der geänderten Vereinbarung einverstanden sind. Sie dürfen die Produkte nicht weiter benutzen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, an die geänderte Vereinbarung gebunden zu sein.
4. Lizenz. Vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung oder einem anwendbaren Auftragsformular dargelegten Geschäftsbedingungen erteilt Samsara dem Kunden (i) gemäß der Dokumentation, (ii) für die Anzahl und die Art der im betreffenden Auftragsformular angegebenen Samsara-Softwarelizenzen und die darin enthaltenen Funktionen, und (iii) ab dem anwendbaren Lizenzstartdatum bis zum im jeweiligen Auftragsformularangegebenen Lizenzablaufdatum oder der vorzeitigen Kündigung dieses Auftragsformulars oder dieser Vereinbarung eine nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, begrenzte und wiederrufbare Lizenz zur Nutzung der Samsara-Software und zum Zugriff auf diese. Die Support-Dienstleistungen und die SLA für die gehostete Software sind Bestandteil der erteilten Lizenz und abhängig von einer gültigen Lizenz. Die Firmware-Lizenz für jeden Hardware-Posten setzt voraus, dass der Kunde eine gültige Lizenz für die entsprechende Samsara-Software kauft und aufrechterhält. Weiterhin wird klargestellt, dass die Lizenz für die Samsara-Software, die in Verbindung mit einer Hardware-Einheit bereitgestellt wird, nur für die Verwendung mit dieser Hardware-Einheit gültig ist, es sei denn, die Hardware-Einheit wird gemäß den Hardware-Garantie- und den Rückgabe-Bestimmungen ersetzt. Samsara behält sich das Recht vor, jederzeit die Nutzung der Samsara-Software durch den Kunden zu prüfen und den Zugang des Kunden auf die Samsara-Software über den lizenzierten Anwendungsbereich („lizenzierter Anwendungsbereich“) (zum Beispiel den lizenzierten Funktionsbereich oder die lizenzierte Nutzerzahl, wie zutreffend) aufzuheben. Sollte der Kunde die Samsara-Software über den lizenzierten Anwendungsbereich hinaus verwenden wollen, muss der Kunde die entsprechenden Samsara-Software-Lizenzen erwerben und ggf. die entsprechende Hardware installieren, die diesen Anwendungsbereich beinhalten. Sollte Samsara feststellen, dass der Kunde die Samsara-Software über den lizenzierten Anwendungsbereich hinaus verwendet, behält sich Samsara das Recht vor, dem Kunden die entsprechenden Samsara-Software-Lizenzen, die diesen lizenzierten Anwendungsbereich umfassen, zu dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Listenpreis in Rechnung zu stellen, und der Kunde verpflichtet sich, diesen Betrag umgehend zu begleichen. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er während der geltenden Lizenzlaufzeit eines Bestellformulars kein Downgrade von einem Samsara Software-Lizenzplan auf einen niedrigeren Samsara Software-Lizenzplan vornehmen kann (z. B. ein Downgrade von einer „Enterprise“-Lizenz auf eine „Premier“-Lizenz).
5. Lizenzeinschränkungen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, folgende Handlungen nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Samara durchzuführen oder zu versuchen, diese durchzuführen: (i) die Produkte oder ein individuelles Element innerhalb des Produkts, den Namen von Samsara, ein Handelszeichen, Logos oder sonstige urheberrechtlich geschützte Informationen von Samsara oder das Layout und Design eines beliebigen Teils des Produkts wiederzuverkaufen, mit einem White-Label zu versehen oder zu reproduzieren; (ii) auf nicht öffentliche Bereiche der Samsara-Softwaresysteme zuzugreifen, sie zu manipulieren oder zu verwenden; (iii) sich unbefugten Zugang zu den Samsara-Softwaresystemen zu verschaffen, deren Integrität oder Sicherheit zu manipulieren, zu deaktivieren oder zu stören; (iv) umgesetzte technische Maßnahmen zum Schutz der Samsara-Softwaresysteme oder zur Durchsetzung vertraglicher Grenzen zu meiden, zu umgehen, zu entfernen, zu deaktivieren, zu beeinträchtigen, zu entschlüsseln oder anderweitig zu umgehen; (v) die Samsara-Software zu übertragen, zu kopieren, zu ändern, zu unterlizenzieren, zu verleasen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig an einen Dritten zu verteilen; (vi) die Produkte vollständig oder teilweise zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln; (vii) sich als eine Person oder ein Unternehmen auszugeben oder eine Zugehörigkeit zu einer Person oder einem Unternehmen falsch darzustellen; (viii) die Produkte für wettbewerbliche Zwecke zu verwenden oder aufzurufen; (ix) Benchmarktests an den Produkten durchzuführen; (x) die Produkte zum Speichern oder Übertragen von bösartigem Code zu verwenden; (xi) die Produkte zu nutzen, um verletzendes, verleumderisches, diffamierendes, belästigendes, bedrohendes oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln/empfangen, hochzuladen/herunterzuladen, zu posten, zu verwenden, zu kopieren oder anderweitig zu produzieren, zu übertragen oder zu verteilen; oder um Material zu speichern, zu veröffentlichen, zu übermitteln/empfangen, hochzuladen/herunterzuladen, zu posten, zu verwenden, zu kopieren oder anderweitig zu produzieren, zu übertragen oder zu verteilen, das die Datenschutzrechte Dritter verletzt; (xii) gegen geltende Gesetze oder Vorschriften zu verstoßen oder (xiii) die Produkte in einer Weise zu nutzen, die gegen Samsaras Richtlinie zur akzeptablen Nutzung gemäß Abschnitt 21.2 verstößt oder (xiv) eine andere (physische oder juristische) Person zu autorisieren, zu befugen, aufzufordern oder zu befähigen, die zuvor genannten Handlungen durchzuführen. Samsara hat das Recht, Verstöße gegen diesen Abschnitt sowie Handlungen oder Unterlassungen, die die Samsara-Softwaresysteme beeinträchtigen, zu untersuchen und den Zugriff des Kunden auf die Samsara-Software unmittelbar ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden, wenn Samsara den begründeten Verdacht hat oder feststellt, dass der Kunde gegen diesen Abschnitt verstoßen hat. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Samsara von allen Ansprüchen, Klagen, Forderungen und Gerichtsverfahren sowie von allen Verbindlichkeiten, Schäden, Forderungen, Verlusten, Ansprüchen, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltsgebühren) und Ausgaben im Zusammenhang mit einer Verletzung dieses Abschnitts 5 und allen damit verbundenen Untersuchungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten. Samsara behält sich das Recht vor, den Produktzugriff in nicht unterstützten Ländern zu begrenzen oder einzuschränken. Samsara kann auch Strafverfolgungsbehörden konsultieren und mit diesen zusammenarbeiten, um Nutzer strafrechtlich zu verfolgen, die gegen das Gesetz verstoßen. 6. Hardwareinstallation und Gerätewartung. Der Kunde ist für die Installation der Hardware und die laufende Wartung aller Geräte verantwortlich, einschließlich unter anderem der Installation im Einklang mit der Gerätegarantie. Je nach Verwendungszweck des Kunden für die Produkte kann der Kunde eine professionelle Installation der Hardware oder eine laufende professionelle Wartung von Geräten beantragen. Sollte der Kunde nicht in der Lage sein, die Hardware zu installieren oder eine solche Wartung durchzuführen, oder sollte er unsicher sein, ob er die erforderlichen Fähigkeiten und das benötigte Verständnis besitzt, stimmt der Kunde zu, einen qualifizierten Installateur oder Wartungsfachmann zu konsultieren. Eine unsachgemäße Installation der Hardware oder eine unsachgemäße Wartung der Ausrüstung kann zu einer Beschädigung dieser Ausrüstung oder zu gefährlichen oder lebensbedrohlichen Umständen führen, die Sachschäden, Körperverletzungen und/oder den Tod verursachen können. Der Kunde kann Samsara benachrichtigen, wenn der Kunde nicht die richtigen Hardwarekabel für die Hardwareinstallation bestellt hat. Weitere Informationen zu den Kabelaustauschbestimmungen von Samsara finden Sie im Abschnitt „Kabelaustauschbestimmungen“ in den Hardware-Garantie- und Rückgabebestimmungen.
7. Produktupdates.
7.1 Allgemeines. Samsara verbessert die Produkte kontinuierlich und kann gelegentlich (i) die Samsara-Software aktualisieren und Firmware-Updates automatisch auf der Hardware installieren lassen, (ii) die Apps aktualisieren oder (iii) Hardware durch neuere Modelle ersetzen. Samsara kann die Produkte im alleinigen Ermessen vollständig oder teilweise jederzeit und ohne Ankündigung ändern oder einstellen, einschließlich Änderung, Einstellung oder Entfernung von Funktionen, die in einer Samsara-Software-Lizenz inbegriffen sind. Wenn Samsara die Unterstützung eines Hardwaremodells und der dazugehörigen Software einstellt, die Sie bei Samsara gemäß dieser Vereinbarung vor dem Ablaufdatum der gültigen Lizenz bestellt haben, ohne anzubieten, diese durch eine aktualisierte oder vergleichbare Version oder ein entsprechendes Modell zu ersetzen, können Sie das jeweilige Auftragsformularhinsichtlich der jeweiligen Produkte terminieren und eine Rückerstattung für diese Produkte beantragen. Updates oder Upgrades können Sicherheits- oder Bug-Fixes, Leistungssteigerungen oder neue Funktionen umfassen und mit oder ohne vorherige Mitteilung an den Kunden herausgegeben werden. Der Kunde stimmt hiermit diesen automatischen Updates zu.
7.2 Pre-Launch-Angebote. Gelegentlich kann Samsara im alleinigen Ermessen dem Kunden Pre-Launch-Angebote zu Evaluierungszwecken machen. Sollte sich der Kunde für die Nutzung eines Pre-Launch-Angebots entscheiden, erklärt er sich damit einverstanden, (i) allen zusätzlichen Bedingungen zuzustimmen, die Samsara für die entsprechenden Pre-Launch-Angebote festlegt; (ii) die alleinige Verantwortung und alle Risiken zu übernehmen sowie Samsara von jeglichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden und Verlusten freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus den Pre-Launch-Angeboten ergeben oder damit zusammenhängen; und (iii) Samsara ohne Einschränkung zu verteidigen, zu entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus dem Pre-Launch-Angebot ergeben oder damit zusammenhängen. PRE-LAUNCH-ANGEBOTE WERDEN WIE BESEHEN UND WIE VERFÜGBAR OHNE JEGLICHE GEWÄHR BEREITGESTELLT. Der Kunde erkennt an, dass Pre-Launch-Angebote, die mit Produkten und/oder Dienstleistungen von Drittanbietern interagieren, eine Schnittstelle teilen oder in diese integriert werden können, möglicherweise nicht von diesen Drittanbietern validiert oder unterstützt werden und den Betrieb solcher Drittanbieterprodukte und/oder -dienstleistungen beeinträchtigen oder deren Garantien ungültig machen können. Samsara behält sich das Recht vor, die Pre-Launch-Angebote jederzeit nach eigenem Ermessen und aus beliebigem Grund, mit oder ohne Vorankündigung und ohne Haftung gegenüber dem Kunden zu ändern, zu beenden oder einzustellen, und ist nicht verpflichtet, Pre-Launch-Angebote allgemein für Samsara-Kunden verfügbar zu machen. Wenn Samsara nach eigenem Ermessen beschließt, Samsara-Kunden ein Pre-Launch-Angebot allgemein als neues Produkt oder Teil eines bestehenden Produkts zur Verfügung zu stellen, kann Samsara dieses Angebot als Pre-Launch-Angebot für den Kunden zu diesem Zeitpunkt einstellen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass jede weitere Nutzung nach diesem Einstellungsdatum erfordert, dass der Kunde das entsprechende Produkt im Rahmen eines Auftragsformulars kauft oder bereits gekauft hat und alle für diesen Kauf zusätzlich geschuldeten Beträge bezahlt. Sofern in diesem Abschnitt 7.2 nicht ausdrücklich anders angegeben, unterliegen Pre-Launch-Angebote denselben Bedingungen, die für ein „Produkt“ gemäß dieser Vereinbarung gelten.
7.3 Feedback. Der Kunde stimmt zu, wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen zu unternehmen, um Samsara auf Aufforderung Feedback hinsichtlich der Produkte bereitzustellen, und erklärt sich damit einverstanden, dass Samsara über alle Rechte, Titel und Interessen an allen Kommentaren, Vorschlägen und sonstigen Rückmeldungen (zusammen „Feedback“) des Kunden im Zusammenhang mit den Produkten verfügt. Der Kunde überträgt Samsara hiermit unwiderruflich alle Rechte, Titel und Interessen, die er möglicherweise an einem solchen Feedback hat, und Samsara stimmt hiermit einer solchen Übertragung zu.
8. Zahlung, Versand und Lieferung.
8.1 Zahlung. Die Zahlungs- und Rechnungsbedingungen für den Kunden finden sich im AuftragsformularInsofern in dem entsprechenden Auftragsformular nichts anderweitiges festgelegt ist, (i) sind die Gebühren per Überweisung zu zahlen; (ii) wird für jede Überweisung vorbehaltlich der geltenden Rechtsvorschriften eine Verarbeitungsgebühr in Höhe von 3 % erhoben, es sei denn, Samsara hat die Überweisung per ACH initiiert, in welchem Fall die Verarbeitungsgebühr entfällt; (iii) werden für verspätete Zahlungen Verzugsgebühren in Höhe von 1,5 % pro Monat erhoben; und (iv) kann Samsara, sollten Lizenzzahlungen 30 Tage überfällig sein, die Dienstleistung aussetzen, bis die verspäteten Zahlungen beglichen wurden.. Ferner, sofern hierin oder im jeweiligen Auftragsformular nicht anders festgelegt, sind alle an Samsara unter einem Auftragsformulargeleisteten Zahlungen nicht erstattungsfähig. Samsara ist berechtigt, Kontaktinformationen des Kunden und Informationen über die Rechtzeitigkeit der Zahlungen des Kunden an Kreditbewertungs-, Kreditauskunfts- oder ähnliche Agenturen weiterzugeben. Sollte der Kunde eine Zahlung vornehmen, ohne anzugeben, auf welche Rechnung sie sich bezieht, behält sich Samsara das Recht vor, diese Zahlung jeder ausstehenden Rechnung des Kunden zuzuweisen. Der Kunde ist für sämtliche Zahlungen geltender Steuern, Abgaben, Gebühren oder vergleichbarer staatlicher Veranlagungen beliebiger Art, einschließlich Mehrwert-, Verkaufs-, Nutzungs- oder Quellensteuern, die von einer beliebigen Gerichtsbarkeit veranlagt werden (zusammen „Steuern“) verantwortlich, die im Rahmen dieser Vereinbarung bestimmt oder angefallen sind. Sollte Samsara gesetzlich zur Zahlung oder Erhebung der Steuern verpflichtet sein, für die der Kunde laut diesem Artikel verantwortlich ist, werden diese dem Kunden von Samsara in Rechnung gestellt und der Kunde erstattet Samsara sämtliche im Auftrag des Kunden bezahlten oder zu zahlenden Steuern. Sofern laut geltenden Gesetzen nicht erforderlich, führt Samsara keine rückwirkenden Steuererstattungen oder Gutschriften an den Kunden durch. Vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Anforderungen erfolgen etwaige Steuererstattungen oder Gutschriften an den Kunden im ausschließlichen Ermessen von Samsara und Samsara behält sich das Recht vor, dem Kunden angemessene Gebühren und Kosten in Verbindung mit der Verarbeitung einer solchen Steuererstattung oder Gutschrift in Rechnung zu stellen.
8.2. Versand und Lieferung. Alle Sendungen sind FOB (Free On Board) (2010) ab Ausgangsort, frachtfrei und werden rückverrechnet. Der Kunde muss lediglich bestätigen, dass jede in einem Auftragsformular angegebene Lieferadresse zutreffend ist und, dass jede die Lieferung an dieser Adresse annehmende Person im Auftrag des Kunden hierzu befugt ist. Samsara kann die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars laut einem Zeitplan versenden, der gemeinsam zwischen den Parteien vereinbart oder von Samsara festgelegt wurde. Sollte die Hardware im Rahmen eines Auftragsformulars in mehreren Sendungen versandt werden, läuft die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der nach der ersten Sendung versandten Hardware an demselben Datum wie die Samsara-Software-Lizenzlaufzeit der mit der ersten Sendung versandten Hardware ab. Die Gesamtkosten der Samsara-Software-Lizenzen dieser nach der ersten Sendung versandten Hardware werden anteilig ihrer tatsächlichen Lizenzlaufzeit im Vergleich zur vollständigen Samsara-Software-Lizenzlaufzeit im Rahmen dieses Auftragsformulars berechnet und auf den nächstgelegenen Monat aufgerundet. Bestimmte im Auftragsformular angegebene Zahlungsbeträge gehen davon aus, dass sämtliche Hardware im Rahmen dieses Auftragsformulars gleichzeitig versandt werden und werden einer potenziellen Ermäßigung durch Samsara anhand des tatsächlichen Zeitplans für den Versand der Hardware unterzogen.
9. Konten. Der Kunde ist alleine für die Verwaltung und den Schutz von Konten verantwortlich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, nur befugten Nutzern Zugriff auf die lizenzierte Samsara-Software zu gewähren und von diesen befugten Nutzern zu verlangen, die Kontoanmeldedaten, einschließlich Nutzernamen und Passwörtern, streng vertraulich zu behandeln und solche Kontoanmeldedaten nicht an unbefugte Parteien weiterzugeben. Der Kunde ist alleine für die Überwachung und Kontrolle des Zugriffs auf die lizenzierte Samsara-Software und die Wahrung der Vertraulichkeit der Kontoanmeldedaten und bereitgestellter API-Token verantwortlich. Sollte der Kunde oder ein befugter Nutzer feststellen, dass die Sicherheit der Kontoanmeldedaten gefährdet ist, muss der Kunde Samsara hierüber umgehend benachrichtigen und dieses Konto deaktivieren oder die Anmeldedaten des Kontos ändern. Befugte Nutzer dürfen die lizenzierte Samsara-Software nur im Namen des Kunden und nach Maßgabe der hierin enthaltenen, für den Kunden geltenden Geschäftsbedingungen nutzen. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für jede Verletzung der Pflichten aus dieser Vereinbarung durch einen befugten Nutzer.
10. Kundendaten.
10.1 Eigentum und Nutzung. Die Kundendaten sind über die lizenzierte Samsara-Software zugänglich. Der Kunde ist Eigentümer sämtlicher Kundendaten, und Samsara behandelt die Kundendaten vertraulich. Der Kunde erteilt Samsara hiermit eine nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite, gebührenfreie Lizenz für die Nutzung, Vervielfältigung, Änderung, Erstellung von abgeleiteten Arbeiten, Anzeige und Verbreitung von Kundendaten in Verbindung mit dem Betrieb, der Unterstützung, der Verbesserung und der Erbringung der Produkte, einschließlich zum Zwecke der anonymisierten und/oder aggregierten Berichterstattung und der Nutzung. Das vorstehende Recht auf Nutzung der Kundendaten besteht über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus, sofern dies nicht von Rechts wegen verboten ist oder der Kunde schriftlich bei der Beendigung verlangt, dass diese Nutzung auf nicht persönlich identifizierbare Daten begrenzt ist. Samsara wird angemessene administrative, physische und technische Schutzvorkehrungen aufrechterhalten, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität von Kundendaten zu schützen. Samsara wird die Kundendaten nicht ohne Einwilligung des Kunden freigeben, es sei denn, die Offenlegung von Daten ist gesetzlich erforderlich oder durch diese Vereinbarung erlaubt. Der Kunde kann Kundendaten mit den Exportfunktionen im Samsara-Dashboard oder über die Samsara-API jederzeit während der Laufzeit dieser Vereinbarung exportieren. Der Kunde erkennt an, dass gewisse Informationen nicht über das Samsara-Dashboard oder die API exportiert werden können. Wenn die entsprechende Samsara-Software-Lizenz endet oder abläuft und der Kunde sie nicht verlängert, können entsprechende Kundendaten umgehend gelöscht werden.
10.2 Zusicherung und Garantie hinsichtlich Kundendaten. Der Kunde erklärt und garantiert, dass: (i) er sämtliche Rechte erlangen und Angaben gegenüber Mitarbeitern oder Dritten machen oder von diesen Einwilligungen,Genehmigungen, Erlaubnisse und/oder Vereinbarungen einholen wird, die Samsara benötigt, um Kundendaten im Einklang mit dieser Vereinbarung zu erheben, zu verwenden und zu teilen, (ii) keine Kundendaten Rechte an geistigem Eigentum, Persönlichkeitsrechte, Publizitätsrechte oder sonstige Eigentumsrechte einer anderen Partei verletzen oder gegen diese verstoßen, und (iii) er sich bei der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit in Bezug auf Samsara und den Erhalt und die Nutzung der Produkte an alle geltenden staatlichen, bundesstaatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften halten wird. SIE STIMMEN ZU, SAMSARA UND, SOWEIT RELEVANT, SAMARA-SUBPROZESSOREN GEGEN SÄMTLICHE VERPFLICHTUNGEN, SCHÄDEN, FORDERUNGEN, VERLUSTE, KLAGEN, KOSTEN, GEBÜHREN (EINSCHLIESSLICH ANWALTSKOSTEN) UND AUSGABEN IN VERBINDUNG MIT EINEM GERICHTSVERFAHREN EINES DRITTEN, INSOFERN DIESES AUF EINE HANDLUNG ODER UNTERLASSUNG DES KUNDEN IM ZUSAMMENHANG MIT KUNDENANWEISUNGEN ODER AUF DEN VERSTOSS DES KUNDEN GEGEN DIESEN ABSCHNITT 10.2 ZURÜCKZUFÜHREN IST, ZU VERTEIDIGEN UND SCHAD- UND KLAGLOS ZU HALTEN.
10.3 Nachtrag zum Datenschutz. Der „Nachtrag zum Datenschutz“ unter https://www.samsara.com/de/data-protection-addendum legt die Vereinbarung der Parteien über die Vertragsbedingungen dar, die jegliche Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden durch Samsara im Auftrag des Kunden laut dieser Vereinbarung regeln. Der Nachtrag zum Datenschutz ist Teil dieser Vereinbarung und ersetzt etwaige vorherige Abmachungen über personenbezogene Kundendaten. Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe „Verarbeitung“, „personenbezogene Daten“ und „personenbezogene Kundendaten“ sind allesamt im Nachtrag zum Datenschutz definiert.
11. Vertraulichkeit.
11.1 Vertrauliche Informationen. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle von einer Partei gegenüber einer anderen Partei offengelegten technischen, finanziellen oder geschäftlichen Informationen, die (i) zum Zeitpunkt einer solchen Offenlegung mit „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet sind; oder (ii) unter den gegebenen Umständen von einer Person unter Anwendung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als vertraulich oder geschützt angesehen werden können. Vertrauliche Informationen von Samsara umfassen jegliche Informationen über Produkte, einschließlich ihrer Preise und Zahlungsbedingungen, Pre-Launch Angebote, Samsara-Softwaresysteme oder Kunden oder Partner von Samsara sowie Daten oder Informationen, die Samsara dem Kunden bei der Erbringung von Produkten an den Kunden zur Verfügung stellt. Vertrauliche Kundeninformationen umfassen Kundendaten und sämtliche Daten oder Informationen, die der Kunde Samsara zur Bewertung, Beschaffung oder Konfiguration der Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Fabrikate oder Modelle von Fahrzeugen oder Geräten, Fahrzeugrouten oder ähnliche Informationen). Vertrauliche Informationen schließen Informationen aus, die: (i) ohne eine Verletzung der Vertraulichkeitspflichten der empfangenden Partei derzeit oder im Nachhinein allgemein bekannt werden oder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen; (ii) ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung der empfangenden Partei vor dem Empfang dieser Informationen von der offenlegenden Partei bekannt waren; (iii) von der empfangenden Partei über einem Dritten erworben werden, der das Recht hat, diese offenzulegen, und der diese ohne Beschränkung der Verwendung oder Offenlegung bereitstellt; oder (iv) von der empfangenden Partei ohne Nutzung oder Kenntnis von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei oder Verweise darauf unabhängig entwickelt werden.
11.2 Vertraulichkeitspflichten. Die empfangende Partei stimmt zu: (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei streng vertraulich zu behandeln; (ii) solche vertraulichen Informationen keinem Dritten offenzulegen (mit Ausnahme von Verbundenen Unternehmen, Angestellten, Vertretern oder Drittanbietern von Dienstleistungen der empfangenden Partei bei der Leistungserbringung im Rahmen dieser Vereinbarung unter angemessenen Vertraulichkeitspflichten) oder sofern von der offenlegenden Partei autorisiert; und (iii) solche vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke zu verwenden, sofern sie nicht für die Leistungserbringung im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich oder von der offenlegenden Partei autorisiert sind. Ungeachtet gegensätzlicher Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann die empfangende Partei die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei offenlegen, sofern dies durch Gesetze oder Vorschriften verlangt wird, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sich angemessen bemüht, dies der offenlegenden Partei vor dieser Anforderung mitzuteilen, und auf Kosten der offenlegenden Partei mit der offenlegenden Partei angemessen zusammenarbeitet, um eine solche Offenlegung zu verhindern, zu begrenzen oder zu schützen, sofern ihr dies nach geltendem Recht nicht verboten ist.
12. Eigentumsrechte.
12.1 Dienstleistungen. Samsara und seine Lizenzgeber sind ausschließliche Inhaber sämtlicher Rechte, Titel und Rechtsansprüche an den Dienstleistungen, einschließlich sämtlicher Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde erkennt an, dass die Dienstleistungen durch Patent, Urheberrecht, Markenrecht und sonstige Gesetze der USA und anderer Länder geschützt sind. Der Kunde akzeptiert, keinerlei Hinweise zu Urheberrechten, Marken, Dienstleistungsmarken oder sonstigen Eigentumsrechten, die in den Dienstleistungen integriert sind oder diese begleiten, zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken. Der Kunde muss Samsara unwiderruflich sämtliche Rechte, Titel und Rechtsansprüche, die er an den Dienstleistungen haben könnte, übertragen, was er hiermit tut, und Samsara akzeptiert hiermit solche Übertragungen. Dem Kunden werden im Rahmen dieser Vereinbarung keinerlei Eigentumsrechte übertragen. Mit Ausnahme der hierin erteilten ausdrücklichen Rechte erteilt Samsara keine weiteren Lizenzen oder Zugriffsrechte, ausdrücklich oder stillschweigend, für andere Software, Dienstleistungen, Technologie oder geistige Eigentumsrechte von Samsara.
12.2 Firmware. Die Firmware wird lizenziert, nicht verkauft. Außer im Falle einer kostenlosen Testversion und vorbehaltlich des Abschnitts über die Rücksendung von Testprodukten in den Hardware-Garantie- und Rückgabebestimmungen aufgeführt, ist der Kunde Eigentümer der physischen Hardware, die der Kunde gekauft oder anderweitig in Verbindung mit einem Auftragsformular erworben hat., aber Samsara und seine Lizenzgeber sind ausschließliche Eigentümer sämtlicher geistigen Eigentumsrechte an der Hardware. Samsara behält ferner das Eigentum an der Firmware, einschließlich sämtlicher darin enthaltener Rechte an geistigem Eigentum. Der Kunde erkennt an, dass die Firmware durch Patent-, Urheberrecht-, Markenrecht- und sonstige Gesetze der USA und anderer Länder geschützt ist. Samsara behält sich sämtliche Rechte an der Firmware vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich dem Kunden erteilt werden. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Teile der Firmware, einschließlich aber nicht beschränkt auf den Quellcode und das spezifische Design und die spezifische Struktur individueller Module oder Programme, Betriebsgeheimnisse von Samsara und seinen Lizenzgebern darstellen oder enthalten.
13. Verbindungsdatennutzung. Eine Samsara-Softwarelizenz umfasst lediglich Verbindungsdaten, für die die betreffende SKU-Lizenz ausweislich Verbindungsdaten umfasst und die Menge der enthaltenen Verbindungsdaten festlegt. Sofern Verbindungsdaten in einer Samsara-Softwarelizenz enthalten sind, wird die Konnektivität zwischen der betreffenden Hardware und der lizenzierten Samsara-Software nicht zur enthaltenen Verbindungsdatenmenge hinzugezählt. Samsara behält sich das Recht vor, den Zugriff auf persönliche Unterhaltungsstreamingdienste über die Hardware-Verbindung einzuschränken. Eine Verbindungsdatennutzung über die enthaltene Verbindungsdatenmenge hinaus kann zur Verringerung der Verbindungsgeschwindigkeit, zur Einschränkung der Konnektivität, zur Unterbrechung der Konnektivität oder zu einer Kombination von diesen führen. Die Einschränkung oder Unterbrechung der Konnektivität hat keine Auswirkungen auf die Funktion der Hours of Service-Logs. Der Kunde kann die Nutzung enthaltener Verbindungsdaten auf der „Gateways“-Seite im Abschnitt Einstellungen des Hosted Software-Dashboards nachverfolgen.
14. Nicht-Samsara-Produkte. Die Produkte können Links zu Nicht-Samsara-Produkten enthalten oder sind fähig, Daten zu integrieren oder mit ihnen zu interagieren. Zudem ermöglichen sie den Import und Export sowie den Zugriff von und auf Nicht-Samsara-Produkte (zusammen „Nicht-Samsara-Produktintegrationen“). Wenn der Kunde sich für die Verwendung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen entscheidet, insbesondere in Bezug auf den Datenaustausch zwischen Produkten und Nicht-Samsara-Produkten, stimmt der Kunde zu: (i) die alleinige Verantwortung für alle Risiken, die sich aus der Nutzung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen und dem Inhalt durch den Kunden ergeben, zu übernehmen, ebenso wie für die Funktionalität oder Verfügbarkeit von Nicht-Samsara-Produkten, einschließlich des Verzichts auf und der Freistellung von Ansprüchen, die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen; und (ii) Samsara ohne Einschränkung zu verteidigen, zu entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, die direkt oder indirekt aus der Nutzung von Nicht-Samsara-Produktintegrationen durch den Kunden entstehen oder damit im Zusammenhang stehen. SAMSARA STELLT NICHT-SAMSARA-PRODUKTINTEGRATIONEN WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR UND NUR AUS PRAKTISCHEN GRÜNDEN BEREIT.
15. Öffentliche Bekanntmachung. Der Kunde erteilt Samsara hiermit die Erlaubnis, den Namen und das Logo des Kunden auf der Website, in Pressemitteilungen, auf Kundenlisten, in SEC-Anmeldungen, Telefonkonferenzen über Gewinne (sog. Earnings Calls) und in Marketing- und Investorenunterlagen von Samsara zu verwenden, um den Kunden als Kunden aufzulisten. Samsara wird die Namen, Marken oder Logos des Kunden nicht ohne vorherige Einwilligung des Kunden anderweitig verwenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Bedingungen der Vereinbarung zur Nutzung von Samsaramarken einzuhalten, die unter https://www.samsara.com/resources/brand-assets/ verfügbar ist.
16. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt am Datum, an dem Sie diese Vereinbarung durch das Anklicken eines dafür vorgesehenen Feldes, den Abschluss eines Auftragsformulars oder eines anderen Vertrags, der auf diese Vereinbarung verweist, den Erwerb von Produkten oder den anderweitigen Abschluss eines Auftragsformulars oder anderen Vertrags mit Samara, einem Samsara-Wiederverkäufer oder einem Dritten für den Kauf von Produkten oder in dessen Rahmen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, oder durch den anderweitigen Zugriff auf die Produkte und/oder deren Verwendung, je nachdem, was zuerst eintrifft, und läuft bis (i) zum Lizenzablaufdatum für das letzte aktive Auftragsformular oder einen anderen Vertrag, in dessen Rahmen Ihnen Produkte bereitgestellt werden, (ii) Sie nicht mehr berechtigt sind, auf die Produkte zuzugreifen und/oder sie zu verwenden, oder (iii) diese Vereinbarung früher als hierin angegeben gekündigt wird, je nachdem, was zuerst eintrifft.
16.1 Verlängerung. Sofern Sie Samsara nicht mindestens dreißig (30) Tage vor dem Ablaufdatum der Lizenz schriftlich von Ihrer Absicht in Kenntnis setzen, die automatische Verlängerung des entsprechenden Auftragsformulars oder eines anderen Vertrags, den Sie für den Kauf von Produkten abgeschlossen haben oder in dessen Rahmen Ihnen Produkte zur Verfügung gestellt werden, zu kündigen, kann Samsara nach eigenem Ermessen jederzeit, bis zu neunzig (90) Tage nach Ablaufdatum der Lizenz, Ihre Lizenzlaufzeit für die entsprechenden oder im Wesentlichen gleichwertigen Produkte, mit Wirkung zum Ablaufdatum der Lizenz, um den längeren der folgenden Zeiträume verlängern, : (i) ein Jahr, (ii) derselbe Zeitraum wie die unmittelbar vorangegangene Lizenzlaufzeit; oder (iii) ein Zeitraum, um die Ablaufdaten der Lizenz mit einer anderen Ihrer aktiven Aufträge in Einklang zu bringen) (jeder dieser Zeiträume oder jede Verlängerungslizenzlaufzeit der betreffenden Produkte nach der ursprünglichen Laufzeit ist eine "Verlängerungslaufzeit"). Vorbehaltlich der im vorstehenden Satz dargelegten Verlängerungsrechte von Samsara können Sie und Samsara sich gemeinsam darauf einigen, ein neues Auftragsformular abzuschließen, um Ihre Lizenzlaufzeit nach dem Lizenzablaufdatum zu verlängern. Dieses neue Auftragsformular kann zusätzliche oder andere Produkte oder Lizenzlaufzeiten enthalten, soweit dies einvernehmlich vereinbart wird. Wenn Samsara Ihre Lizenzlaufzeit automatisch verlängert, ohne dass der Kunde ein neues Auftragsformular wie im ersten Satz dieses Absatzes beschrieben ausfüllt, dann bleiben Ihre Zahlungsmethode und -bedingungen die gleichen, wie auf dem jeweiligen Auftragsformular angegeben (z. B. monatlich, wenn Ihnen monatliche Zahlungen gestattet wurden, oder jährlich, wenn Ihnen jährliche Zahlungen oder Vorauszahlungen gestattet wurden). Wenn Ihre Lizenzlaufzeit nach Beendigung der unmittelbar vorhergehenden Lizenzlaufzeit verlängert wird und Samsara es Ihnen nach eigenem Ermessen gestattet, die jeweiligen Produkte während dieser Zwischenzeit weiter zu verwenden, gilt diese Vereinbarung für diese Nutzung und Samsara behält sich das Recht vor, (i) Ihnen diese Nutzung zum Verlängerungslizenzpreis in Rechnung zu stellen (und der Kunde akzeptiert, diese Beträge umgehend zu begleichen) und (ii) dass das Startdatum der Lizenz für die Verlängerungslizenz an dem Tag nach dem Ablauf der unmittelbar davor liegenden Lizenzlaufzeit beginnt. Bei Fragen zur automatischen Verlängerung senden Sie bitte eine E-Mail an renewals@samsara.com.
16.2 Kündigung. Samsara kann diese Vereinbarung, jedes Auftragsformular und Ihren Zugriff auf die Samsara-Software und deren Nutzung im alleinigen Ermessen jederzeit per Mitteilung an Sie kündigen. Wenn Samsara allerdings zu seinem Nutzen kündigt und nicht aufgrund von Vorschriften in der Vereinbarung oder im jeweiligen Auftragsformular oder aufgrund Ihres Verstoßes dagegen, erhalten Sie eine Rückerstattung von Samsara. Sofern hierin oder im jeweiligen Auftragsformular nicht anders festgelegt, kann ein Auftragsformular, einschließlich etwaiger Verlängerungs-Auftragsformulare, nicht vor dem jeweiligen Lizenzablaufdatum gekündigt werden.
16.3 Folgen einer Kündigung. Nach einer Kündigung oder dem Ablauf der Vereinbarung behalten die nachfolgenden Abschnitte dieser Vereinbarung ihre Wirkung bei: 5 (Einschränkungen), 7.2 (Pre-Launch-Angebote), 7.3 (Feedback), 8 (Zahlung, Versand und Lieferung), 10 (Kundendaten), 11 (Vertraulichkeit), 12 (Eigentumsrechte), 16 (Laufzeit), 17 (Haftungsausschlüsse), 18 (Haftungsbeschränkung), 19 (Beilegung von Streitigkeiten), 20 (Geltendes Recht) und 21 (Allgemeines). Auf Antrag des Kunden und vorbehaltlich der Richtlinien von Samsara zur Datenaufbewahrung und -sicherung löscht und entfernt Samsara jegliche Kundendaten auf der gehosteten Software.
17. Garantien.
17.1 Hardware-Garantie. Samsara gewährt eine Hardware-Garantie, wie im Abschnitt Richtlinie zur Hardware-Garantie der Hardware-Garantie- und Rückgabebestimmungen dargelegt. 17.2 Haftungsausschlüsse. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DER EINGESCHRÄNKTEN HARDWARE-GARANTIE GEMÄSS ABSCHNITT 17.1 (HARDWARE-GARANTIE) VORGESEHEN, WERDEN DIE PRODUKTE WIE BESEHEN OHNE JEGLICHE GEWÄHR ERBRACHT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER VORHERIGEN AUSFÜHRUNGEN SCHLIESST SAMSARA AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHTVERLETZUNG AUS, EBENSO WIE JEGLICHE GARANTIEN, DIE AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER AUS HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN. DER KUNDE ERKENNT AN UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE PRODUKTE KEIN ERSATZ FÜR EIN SICHERES UND GESETZESKONFORMES FAHREN ODER EIN ANDERES ANGEMESSENES VERHALTEN AM ARBEITSPLATZ SIND. Samsara bietet keine Gewährleistung, dass die Produkte den Anforderungen des Kunden entsprechen oder ununterbrochen, sicher oder fehlerfrei verfügbar sein werden. Samsara bietet keine Gewährleistung bezüglich der Qualität, Genauigkeit, Rechtzeitigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit von Analysen oder Kundendaten.
18. Haftungsbeschränkungen.
18.1 Keine Folgeschäden. WEDER SAMSARA NOCH DER KUNDE ODER EIN ANDERES, AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER LIEFERUNG DER PRODUKTE BETEILIGTES UNTERNEHMEN HAFTET FÜR NEBEN-, SONDER-, STRAFSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST ODER VERLUST DES GESCHÄFTSWERTS, BETRIEBSUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN ODER SYSTEMAUSFÄLLE ODER DIE KOSTEN FÜR ERSATZPRODUKTE AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE, EGAL OB AUF GRUNDLAGE VON GEWÄHRLEISTUNG, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), PRODUKTHAFTUNG ODER EINER ANDEREN RECHTSGRUNDLAGE, UND EGAL OB DIE ANDERE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, AUCH WENN EIN HIERIN EINGERÄUMTER BESCHRÄNKTER RECHTSBEHELF SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT. GEWISSE RECHTSORDNUNGEN VERBIETEN RECHTLICH HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE ODER -BESCHRÄNKUNGEN FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN, WESHALB DIE VORHERIGEN BESCHRÄNKUNGEN MÖGLICHERWEISE KEINE ANWENDUNG FINDEN.
18.2 Haftungsobergrenze. MIT AUSNAHME (i) DER HIERIN FESTGELEGTEN AUSDRÜCKLICHEN ENTSCHÄDIGUNGSPFLICHT, (ii) DES VERSTOSSES DES KUNDEN GEGEN ABSCHNITT 5 (LIZENZEINSCHRÄNKUNGEN) UND (iii) DER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN IM RAHMEN EINES AUFTRAGSFORMULARS, WIRD DIE GESAMTHAFTUNG DER JEWEILIGEN PARTEIEN, AUCH GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI UND IHREN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFGRUND VON ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER AUFGRUND DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHEN NUTZUNG DER PRODUKTE KEINESFALLS DEN BETRAG ÜBERSCHREITEN, DEN DER KUNDE AN SAMSARA WÄHREND DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, HIERUNTER GEZAHLT HAT, ODER, WENN DER KUNDE GEGENÜBER SAMSARA KEINEN ZAHLUNGSPFLICHTEN UNTERLAG (BEISPIELSWEISE IM FALLE EINES KOSTENLOSEN TESTS), EINHUNDERT DOLLAR (100 $).
18.3 DIE ZUVOR FESTGELEGTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN BILDEN WESENTLICHE BESTANDTEILE DER VERTRAGSGRUNDLAGE ZWISCHEN SAMSARA UND DEM KUNDEN.
19. Beilegung von Streitigkeiten.
19.1 Schlichtung. Jede aus oder in Verbindung mit dem Gegenstand dieser Vereinbarung entstehende Streitigkeit, die von den Parteien nicht innerhalb einer Frist von sechzig (60) Tagen nach der Mitteilung einer Streitigkeit durch eine Partei hierunter an die andere beigelegt werden kann, wird durch einen der folgenden Gerichtsstände auf Entscheidung von Samsara abschließend geregelt: (i) Schiedsgericht in San Francisco, Kalifornien, USA, in englischer Sprache im Einklang mit den zu diesem Zeitpunkt geltenden Schiedsregeln und -verfahren der Judicial Arbitration and Mediation Services, Inc. („JAMS Rules“) von einem oder mehreren Handelsschiedsrichtern, die wesentliche Erfahrung in der Beilegung komplexer Streitigkeiten über Handelsverträge haben, oder den Gerichten des US-Bundesstaats oder US-Bundes in San Francisco, Kalifornien. Sollte sich Samsara für die Beilegung einer Streitigkeit durch Schlichtung entscheiden, vereinbaren die Parteien, dass solche Schiedsrichter uneingeschränkt befugt sind, vorläufige und dauerhafte Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und alle anderen Rechtsbehelfe zu gewähren, die nach geltendem Recht, nach Billigkeit oder anderweitig zur Verfügung stehen, und dass die gemäß den JAMS Rules ernannten Eilschiedsrichter befugt sind, Eilrechtsbehelfe im Einklang mit diesen Regeln zu gewähren.
19.2 Verzicht auf Sammelklagen. Alle Verfahren zur Schlichtung oder Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte durch den Kunden in einem Forum ergeben, werden ausschließlich auf individueller Basis und nicht als Sammelklage, konsolidierte Klage, Privatanwaltsklage oder andere repräsentative Klage durchgeführt. Sie verzichten ausdrücklich auf Ihr Recht, eine Sammelklage einzureichen, sich an einer Sammelklage zu beteiligen oder eine Entschädigung auf Gruppenbasis zu beantragen. Sofern Samsara nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, konsolidiert der Schiedsrichter oder ein anderer Schlichter nicht mehr als die Ansprüche einer Person oder eines Unternehmens.
20. Geltendes Recht. Diese Vereinbarung und sämtliche hiermit verbundenen Verfahren unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Kalifornien unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Vorbehaltlich der hierin beschriebenen Vereinbarung zur Schlichtung bilden die einzel- und bundesstaatlichen Gerichte in San Francisco County, Kalifornien, USA, den ausschließlichen Gerichtsstand für Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung der Produkte durch den Nutzer ergeben, und beide Parteien stimmen der Zuständigkeit dieser Gerichte für solche Verfahren zu.
21. Allgemeines.
21.1 Sonstiges. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit allen anwendbaren Auftragsformularen die gesamte und ausschließliche Absprache zwischen Samsara und Ihnen in Bezug auf die Produkte und den Gegenstand dieser Vereinbarung dar und ersetzt sämtliche vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Samsara und Ihnen in Bezug auf die Produkte und den Gegenstand dieser Vereinbarung. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf andere Zusicherungen, Garantien, Erklärungen oder Gewährleistungen verlassen hat, die von oder im Namen von Samsara gemacht oder gegeben wurden, noch dass er durch diese zum Abschluss dieser Vereinbarung veranlasst wurde, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Im maximal nach geltendem Recht zulässigen Umfang erkennt der Kunde ferner an und stimmt zu, dass die einzigen Rechtsmittel, die bei Verletzung solcher ausdrücklichen Garantien oder Zusicherungen zur Verfügung stehen, diejenigen sind, die ausdrücklich in dieser Vereinbarung vorgesehen sind. Der Klarheit halber vereinbaren die Parteien, dass jegliche Standardbestimmungen oder -bedingungen oder ähnliche Vorlagen, einschließlich jener, die im Zusammenhang mit den Zahlungsportalen des Kunden oder dem Onboarding von Samsara als Händler des Kunden stehen und auf die per Hyperlink verwiesen wird, nichtig und unwirksam sind, ungeachtet anderslautender Angaben in diesen Bestimmungen oder Bedingungen. Sollte es einen Widerspruch zwischen den Bedingungen eines Auftragsformulars und dieser Vereinbarung geben, dann haben die Bedingungen des Auftragsformulars Vorrang gegenüber dieser Vereinbarung, vorausgesetzt dass im geltenden Umfang (a) falls ein Kauf oder eine Beschaffung im Rahmen eines Auftragsformulars auch durch ein Angebot dokumentiert ist, ungeachtet eventueller anderslautender Bestimmungen in den vorliegenden Servicebedingungen oder dem betreffenden Auftragsformular, (i) sofern ein Widerspruch zwischen diesem Auftragsformular und dem Angebot besteht, die Bedingungen des Angebots Vorrang haben und keine zusätzlichen Bedingungen, die im Auftragsformular, nicht aber im Angebot enthalten sind, zur Anwendung kommen; und (ii) der Kunde sicherstellt, dass das betreffende Auftragsformular Bezug nimmt auf dieses Angebot und identische Bedingungen enthält; und (b) für Auftragsformulare, die von einem Samsara-Händler ausgestellt werden und in deren Rahmen der betreffende Kauf oder die Beschaffung von Produkten nicht auch durch ein Angebot belegt wird, ungeachtet aller anderslautenden Bestimmungen in den vorliegenden Servicebedingungen, der Händlervereinbarung zwischen dem betreffenden Händler und Samsara oder dem jeweiligen Auftragsformular, sofern ein Konflikt besteht zwischen dem Auftragsformular und der Händlervereinbarung, die Bedingungen der Händlervereinbarung Vorrang haben und keine zusätzlichen Bedingungen, die in dem betreffenden Auftragsformular, nicht aber in der Händlervereinbarung enthalten sind, zur Anwendung kommen. Auftragsformulare dienen ausschließlich der Vereinfachung der kundenseitigen Dokumentation. Das Vorhandensein eines Auftragsformulars oder die Auslieferung von Produkten an den Kunden nach Erhalt eines Auftragsformulars gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung zu den mit einem solchen Auftragsformular verbundenen Bedingungen und kann in keiner Weise als Änderung, Ersetzung oder Ergänzung der Vereinbarung oder des geltenden Angebots angesehen werden. Sollte ein zuständiges Gericht aus irgendeinem Grund eine Bestimmung dieser Vereinbarung als ungültig oder nicht durchsetzbar erklären, dann wird diese Bestimmung so weit wie erlaubt durchgesetzt, während die sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung verbindlich bleiben. Sie dürfen diese Vereinbarung nicht ohne Samsaras vorherige schriftliche Zustimmung kraft Gesetzes oder anderweitig abtreten oder übertragen. Jeglicher Versuch Ihrerseits, diese Vereinbarung ohne eine solche Zustimmung abzutreten oder zu übertragen, ist nichtig. Samsara kann diese Vereinbarung frei und ohne Beschränkung abtreten oder übertragen. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung ausschließlich zugunsten der Parteien, ihrer Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und wirksam, und nichts hierin ist ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt oder soll einer anderen Person oder Organisation oder einem verbundenen Unternehmen der Partei ein rechtliches oder billigkeitsrechtliches Recht, einen Vorteil oder ein Rechtsmittel jeglicher Art im Rahmen oder aufgrund dieser Vereinbarung übertragen. Der Kunde hat kein Recht, unter dieser Vereinbarung Ansprüche gegen ein Verbundenes Unternehmen, ein Mitglied, einen Angestellten, Direktor, leitenden Angestellten oder Aktionär von Samsara geltend zu machen. Sämtliche von Samsara gemäß dieser Vereinbarung übermittelten Mitteilungen oder sonstigen Kommunikationen, einschließlich jener über Änderungen dieser Vereinbarung, werden übermittelt: (i) per E-Mail; (ii) durch Veröffentlichung auf der Website von Samsara; oder (iii) durch Veröffentlichung in den Dienstleistungen selbst. Für Mitteilungen per E-Mail gilt das Übermittlungsdatum dieser Mitteilung als Empfangsdatum. Wenn eine Partei ein Recht oder eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht durchsetzt, wird dies nicht als Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung angesehen. Der Verzicht auf ein solches Recht oder eine solche Bestimmung ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erklärt und von einem ordnungsgemäß befugten Vertreter beider Parteien unterzeichnet wird. Mit Ausnahme der ausdrücklichen Angaben in dieser Vereinbarung erfolgt die Ausübung eines Rechtsbehelfs durch eine Partei gemäß dieser Vereinbarung unbeschadet ihrer sonstigen Rechtsbehelfe, die gemäß dieser Vereinbarung oder anderweitig bestehen.
21.2 Zulässige Verwendung. Der Kunde darf selber nicht, und darf es Dritten, einschließlich seinen befugten Nutzern, nicht gestatten, (a) die Produkte wie folgt zu verwenden: (i) für unangemessene, unpassende, diskriminierende, illegale oder anderweitig schädliche Zwecke oder (ii) auf eine Weise, die die Rechte anderer verletzen würde oder zu einer solchen Verletzung auffordern würde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gesetzliche Rechte (z. B. geistiges Eigentum oder Eigentumsrechte) oder Menschenrechte (d. h. die Rechte, die allen Menschen, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Sprache, Religion oder einem anderen Status, zustehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf Leben und Freiheit, Freiheit von Sklaverei und Folter, Meinungs- und Äußerungsfreiheit, das Recht auf Arbeit und Bildung und vieles mehr), wie von Samsara festgelegt; oder (b) beleidigendes, belästigendes, bedrohendes, anstößiges, nachstellendes oder anderweitig unangemessenes Verhalten gegenüber Einzelpersonen oder juristischen Personen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Samsara oder seinen Mitarbeitern, Vertretern, Dienstleistern, Partnern oder anderen Kunden an den Tag zu legen. Um einen möglichen Missbrauch oder Verstoß zu melden, senden Sie bitte eine E-Mail an abuse@samsara.com oder reichen Sie über https://samsara-external.allvoices.co/ ein anonymes Anliegen ein.
21.3 Exportbeschränkungen. Der Kunde darf die Produkte nicht unter Verstoß gegen geltende Exportkontroll- oder Sanktionsgesetze der USA oder einer anderen anwendbaren Gerichtsbarkeit verwenden. Der Kunde darf die Produkte ohne vorherige Genehmigung der US-Regierung nicht verwenden, wenn er eine „eingeschränkte“ Person oder Organisation ist oder für eine solche arbeitet, einschließlich derjenigen, die auf der „Specially Designated Nationals“-Liste des US-Finanzministeriums, der „Denied Person's List“ oder „Entity List“ des US-Handelsministeriums, der „Debarred“-Liste des US-Außenministeriums oder einer ähnlichen Liste ausgeschlossener Parteien aufgeführt sind. Der Kunde darf die Produkte nicht exportieren, weiterexportieren oder übertragen, wenn diese direkt oder indirekt für verbotene Aktivitäten verwendet werden, die in Teil 744 der US-Exportverwaltungsbestimmungen beschrieben sind, einschließlich bestimmter nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen, Raketensysteme oder unbemannter Luftfahrzeuge.
21.4 Force Majeure. Samsara ist weder haftbar und verantwortlich, noch wird ein Verstoß von Samsara gegen diese Vereinbarung angenommen, sollte Samsara seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht erfüllen oder nicht rechtzeitig erfüllen können. Ein Ereignis höherer Gewalt ist ein Ereignis oder ein Umstand außerhalb der Kontrolle von Samsara, wie z. B. Krieg, Feindseligkeiten, höhere Gewalt, Erdbeben, Überschwemmung, Feuer oder andere Naturkatastrophen, Streik oder Arbeitsbedingungen, Materialmangel, Epidemie, Krankheit, Maßnahmen der Regierung oder Ausfall von Versorgungsunternehmen, Transporteinrichtungen oder Kommunikations- oder elektronischen Systemen.
21.5 Finanzierte Einkäufe und sonstige Zahlungsvereinbarungen. Wenn Sie über eine Finanzierungsgesellschaft („Kreditgeber“) auf die Produkte zugreifen, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts. Jegliche Pflicht, die Sie gegenüber dem Kreditgeber haben mögen, ist uneingeschränkt und unbedingt und nicht Gegenstand einer Aufrechnung oder Gegenforderung zwischen Ihnen und dem Kreditgeber, es sei denn, der separate, zwischen Ihnen und dem Kreditgeber zur Finanzierung Ihres Kaufs der Produkte abgeschlossene Finanzierungsvertrag (der „Kreditvertrag“) sieht etwas anderes vor. Sie erkennen an und stimmen zu, dass der Kreditgeber bei Ihrer Unterzeichnung des Kreditvertrags Samsara für die Produkte in Ihrem Auftrag im Voraus bezahlt und dass diese Vorauszahlung endgültig ist und nicht von Samsara zurückerstattet werden kann, es sei denn, diese Vereinbarung sieht etwas anderes vor. Sie akzeptieren das Risiko, dass Produkte gegebenenfalls nicht bereitgestellt werden oder nicht zufriedenstellend sind, vorausgesetzt, dass dieser Satz Ihre Rechte gegenüber Samsara oder die Pflichten von Samsara Ihnen gegenüber gemäß dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigt. Wenn Sie die Nutzung der Produkte aus irgendeinem Grund einstellen, haften Sie weiter für ausstehende Zahlungspflichten gemäß Ihrem Kreditvertrag. Wenn Sie einen Anspruch gegenüber oder eine Streitigkeit mit Samsara haben, dürfen Sie aufgrund solcher Ansprüche keine Maßnahmen gegenüber dem Kreditgeber ergreifen. Wenn Sie die Produkte über einen Kreditgeber erwerben, kann Samsara Ihren Zugriff auf die Produkte kündigen, wenn Sie gegen diese Vereinbarung oder den Kreditvertrag verstoßen. Jegliche Rückerstattungen durch Samsara im Rahmen dieser Vereinbarung für Produktkäufe, die durch einen Kreditvertrag finanziert sind, können im alleinigen Ermessen von Samara an den Kreditgeber überwiesen werden, und mögliche Folgen einer solchen Rückerstattung auf Ihre Restschuld dem Kreditgeber gegenüber werden durch den Kreditvertrag geregelt. Sollte Samsara in seinem eigenen Ermessen in die Zahlungsanfrage des Kunden im Rahmen eines Auftragsformulars eines verbundenen Unternehmens des Kunden, Kreditgebers oder eines beliebigen Dritten einwilligen, Einkäufe oder Zahlungen im Auftrag des Kunden zu tätigen („Zahlungsvereinbarung“), bestätigt und versichert der Kunde vorbehaltlich der sonstigen Bedingungen in diesem Abschnitt (Finanzierte Einkäufe und sonstige Zahlungsvereinbarungen), dass solche Zahlungsvereinbarungen zu legitimen geschäftlichen Zielen und im Einklang mit allen geltenden Gesetzen erfolgen, einschließlich aber nicht begrenzt auf Steuergesetze, und (ii) der Kunde direkt für alle Verpflichtungen haftet, einschließlich aller Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der vorliegenden Servicebedingungen und des Auftragsformulars. Der Kunde ist damit einverstanden, Samsara für alle Verbindlichkeiten, Schäden, Forderungen, Verluste, Ansprüche, Kosten, Gebühren (einschließlich Anwaltskosten) und Kosten in Verbindung mit solchen Zahlungsvereinbarungen zu entschädigen, davor zu schützen und schadlos zu halten.
21.6 Kontaktinformationen. Wenn Sie Fragen zu dieser Vereinbarung oder den Produkten haben, wenden Sie sich bitte an Samsara unter info@samsara.com.
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